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Thema: Sonderrechte...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    tato20 Gast
    zum thema rote lampe:(sorry kann jestzt erst schreiben)

    die argumente von euch haben mich zum grössten teil überzeugt.
    man müsste schon echt wichtig sein um so etwas zu benutzen

  2. #2
    FiRe-1987 Gast
    einsicht is ein guter weg zur besserung :-)

  3. #3
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    ...ich höre weitere Erklärungen zum Thema "rote Rundumkennleuchten" auf deutschen Behördenfahrzeugen.

    Verwendungszweck?
    Recht?
    Nutzen?

    Ihr hab's noch nicht vollkommen gelöst.

    Edit:
    Es ist keine Fotomontage oder ein ausländisches Fahrzeug - es ist Realität
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  4. #4
    FiRe-1987 Gast
    also ich find zu rot nicht mehr, als dass sie zur abscherung benutzt werden, oder um etwas zu kennzeichnen, wie zb auch die einsatzleitung oder sowas in der art... aber ich guck mal weiter :-)

  5. #5
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    Das einzigste wofür ich wäre das gelb/schwarze Dachaufsetzer eine Beleuchtung bekommen sollten.
    Beim Arzt ist dies ja komischerweise auch legal.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    tato20 Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Das einzigste wofür ich wäre das gelb/schwarze Dachaufsetzer eine Beleuchtung bekommen sollten.
    Beim Arzt ist dies ja komischerweise auch legal.
    da bin ich auch dafür

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22
    Das einzigste wofür ich wäre das gelb/schwarze Dachaufsetzer eine Beleuchtung bekommen sollten.
    Beim Arzt ist dies ja komischerweise auch legal.
    Jetzt muss ich dich mal zitieren:

    Quelle? Gesetz?

    Denn: Beleuchtete Dachaufsetzter sind meines Kenntnissstandes her, bisher nur Taxen vorbehalten, und nur solange wie sie keine Fahrgäste transportieren ^^

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Schaust du in die StVZO § 52 Abs. 6
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    Werbung:


    B. Fahrzeuge

    III. Bau- und Betriebsvorschriften

    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
    (6) An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsstelle; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    10.12.2001
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...ich höre weitere Erklärungen zum Thema "rote Rundumkennleuchten" auf deutschen Behördenfahrzeugen.

    Verwendungszweck?
    Recht?
    Nutzen?

    Ihr hab's noch nicht vollkommen gelöst.

    Edit:
    Es ist keine Fotomontage oder ein ausländisches Fahrzeug - es ist Realität
    Servus!

    Kann es sein, dass das Fahrzeug evtl. ab und zu mal ein Flugplatz/-hafen-Gelände befahren muss? Auf dem Vorfeld dürfte die rote RKL ihren Zweck erfüllen...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  10. #10
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    Nein - negativ, das Fahrzeug fährt ausschließlich Geld- und Werttransporte im Auftrag des Staates.
    Gruß Carsten
    __________________

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  11. #11
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...ich höre weitere Erklärungen zum Thema "rote Rundumkennleuchten" auf deutschen Behördenfahrzeugen.
    Rote Rundumkennleuchte = roter Bereich = wer diesem kleinen Wagen zu nahe kommt, wird erst erschossen, dann verhört...

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