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Thema: Sonderrechte...

  1. #31
    tato20 Gast
    zum thema rote lampe:(sorry kann jestzt erst schreiben)

    die argumente von euch haben mich zum grössten teil überzeugt.
    man müsste schon echt wichtig sein um so etwas zu benutzen

  2. #32
    FiRe-1987 Gast
    einsicht is ein guter weg zur besserung :-)

  3. #33
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    ...ich höre weitere Erklärungen zum Thema "rote Rundumkennleuchten" auf deutschen Behördenfahrzeugen.

    Verwendungszweck?
    Recht?
    Nutzen?

    Ihr hab's noch nicht vollkommen gelöst.

    Edit:
    Es ist keine Fotomontage oder ein ausländisches Fahrzeug - es ist Realität
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  4. #34
    FiRe-1987 Gast
    also ich find zu rot nicht mehr, als dass sie zur abscherung benutzt werden, oder um etwas zu kennzeichnen, wie zb auch die einsatzleitung oder sowas in der art... aber ich guck mal weiter :-)

  5. #35
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    Das einzigste wofür ich wäre das gelb/schwarze Dachaufsetzer eine Beleuchtung bekommen sollten.
    Beim Arzt ist dies ja komischerweise auch legal.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #36
    tato20 Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Das einzigste wofür ich wäre das gelb/schwarze Dachaufsetzer eine Beleuchtung bekommen sollten.
    Beim Arzt ist dies ja komischerweise auch legal.
    da bin ich auch dafür

  7. #37
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    Zitat Zitat von Alex22
    Das einzigste wofür ich wäre das gelb/schwarze Dachaufsetzer eine Beleuchtung bekommen sollten.
    Beim Arzt ist dies ja komischerweise auch legal.
    Jetzt muss ich dich mal zitieren:

    Quelle? Gesetz?

    Denn: Beleuchtete Dachaufsetzter sind meines Kenntnissstandes her, bisher nur Taxen vorbehalten, und nur solange wie sie keine Fahrgäste transportieren ^^

    MfG Fabsi

  8. #38
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    Schaust du in die StVZO § 52 Abs. 6
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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    B. Fahrzeuge

    III. Bau- und Betriebsvorschriften

    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
    (6) An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsstelle; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #39
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    Ahhh jetzt ja ;)

    Wie schnell man für sich unwichtige Sachen wieder vergisst *g*

    MfG Fabsi

  10. #40
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    Dafür bin ich ja da ...
    Ich helf dir dann schon wieder auf die Sprünge. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #41
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...ich höre weitere Erklärungen zum Thema "rote Rundumkennleuchten" auf deutschen Behördenfahrzeugen.

    Verwendungszweck?
    Recht?
    Nutzen?

    Ihr hab's noch nicht vollkommen gelöst.

    Edit:
    Es ist keine Fotomontage oder ein ausländisches Fahrzeug - es ist Realität
    Servus!

    Kann es sein, dass das Fahrzeug evtl. ab und zu mal ein Flugplatz/-hafen-Gelände befahren muss? Auf dem Vorfeld dürfte die rote RKL ihren Zweck erfüllen...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  12. #42
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    Nein - negativ, das Fahrzeug fährt ausschließlich Geld- und Werttransporte im Auftrag des Staates.
    Gruß Carsten
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  13. #43
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...ich höre weitere Erklärungen zum Thema "rote Rundumkennleuchten" auf deutschen Behördenfahrzeugen.
    Rote Rundumkennleuchte = roter Bereich = wer diesem kleinen Wagen zu nahe kommt, wird erst erschossen, dann verhört...

  14. #44
    Funkermatts Gast

    Sonderrechte

    sicher der Beitrag ehrt den Schreiber wenn man bedenkt, das es Zeiten gibt, in denen die freiwilligen sowieso dünn besetzt sind & alle schnellstmöglich zum Gerätehaus kommen sollten. Grundsätzlich finde ich persönlich, das der Fahrer durch geschickte Fahrweise die Geschwindigkeit machen sollte , nicht das Fahrzeug durch irgendwelche technischen Einflüsse ............

  15. #45
    Registriert seit
    11.09.2005
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    1. rote RKL = streckensperrung
    gestern bei der D Tour gesehen

    2. Beleuchtete Aufsetzer
    Nur Taxen und Arzt im Notfall

    3. Dachaufsetzer / RKL / sonstirgendwas für Fm (SB) auf dem Weg zum GH

    Überflüssig gefährlich, peinlich
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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