Es gibt da keine "Rechnung", sondern einen Gebührenbescheid. Und wenn der Adressat dafür eine Grundlage (also den Einsatzbericht) sehen will, muss ihm Einsicht gewährt werden.Zitat von tower911
In einem Beitrag schreibst du, dass regelmäßig gegen die "Rechnungen" geklagt wird (übrigens gibt's da recht wenige Klagen, die meisten Fälle enden bereits im Widerspruchsverfahren, eben weil so oft falsch abgerechnet wird), und dann schreibst du, dass die Anzahl der FM niemand in Frage stellen wird?
Natürlich fiktiv... Sonst müsste man jetzt meckern, weil ihr die AAO personalmäßig nicht immer erfüllt....Zitat von tower911