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Thema: Einsatzberichte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    gut aber bei rechnungspflichtigen sachen kann der verursacher immer behaupten
    "die haben wie wild angekreuzt"
    Da wirds einen Unterschied geben, wie viele Leute anwesend waren, und wie viele abgerechnet wurden...

    Bei ner Brandmeldeanlage werden ja auch keine 30 Leute abgerechnet, wenn irgendwo Essen angebrannt ist, aber der Löschzug war trotzdem da.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Bei ner Brandmeldeanlage werden ja auch keine 30 Leute abgerechnet, wenn irgendwo Essen angebrannt ist, aber der Löschzug war trotzdem da.
    Das glaub ich aber doch... denn man kann ja nicht sagen: "Siehste, hätte euch ja garnicht gebraucht, also bezahl ich euch nicht" ^^

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Ich denke die Kosten werden entsprechend einer vorher erstellten Alarm- und Ausrückeordnung abgerechnet. Wenn BMA nunmal heißt dass ein kompletter Zug fährt dann wird auch der ganze Zug abgerechnet.

  4. #4
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    Also das jeder Kamerad einzeln unterschreiben muss, damit man ihn abrechnen kann, halte ich für übertrieben. Derjenige der die Rechnung bezahlen muss kriegt bei uns auch nicht den Einsatzbericht gezeigt damit er sehen kann wieviele Kameraden da waren. Der bekommt eine Rechnung von der Stadt geschickt und gut ist. Kann mir nicht vorstellen das eine Firma die Anzahl der vor Ort gewesen Feuerwehrleute in Frage stellt.
    Und mit dem Abrechnen ist das sowieso so ne Sache. Wenn da eine Ölspur ist die mit einem RW Problemlos hätte abgestreut werden können und die Feuerwehr rückt mit RW/LF/MZF an und will dann 15 Feuerwehrleute abgerechnet haben, kann sie sich die Kosten an die Backe schmieren und wenn da jeder Kamerad 5 mal unterschrieben hat, das er da war.
    Verhältnismäßigkeit der Mittel ist das Stichwort.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  5. #5
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    Zitat Zitat von tower911
    Und mit dem Abrechnen ist das sowieso so ne Sache. Wenn da eine Ölspur ist die mit einem RW Problemlos hätte abgestreut werden können und die Feuerwehr rückt mit RW/LF/MZF an und will dann 15 Feuerwehrleute abgerechnet haben, kann sie sich die Kosten an die Backe schmieren und wenn da jeder Kamerad 5 mal unterschrieben hat, das er da war.
    Verhältnismäßigkeit der Mittel ist das Stichwort.
    Dann für dich nochmal ;)

    In erster Linie kommts mal drauf an, was Alarmiert wurde von der Lst...

    Wenn die nen ganzen Zug rausschickt, dann kann man hinterher nicht sagen: Na soviel hättens garnicht gebraucht dafür...

    Für ne BMA zu reseten reichen prinziepiel auch 2 Mann... Und warum fährt da immer gleich viel hin? Weils ja schliesslich für den Fall ist, dass es wirklich mal brennt...

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Dann für dich nochmal ;)

    In erster Linie kommts mal drauf an, was Alarmiert wurde von der Lst...

    Wenn die nen ganzen Zug rausschickt, dann kann man hinterher nicht sagen: Na soviel hättens garnicht gebraucht dafür...

    Für ne BMA zu reseten reichen prinziepiel auch 2 Mann... Und warum fährt da immer gleich viel hin? Weils ja schliesslich für den Fall ist, dass es wirklich mal brennt...

    MfG Fabsi

    Ich erkläre dir gerne hier mal unsere Verhältnisse.
    Was die LST alarmiert spielt hier üüüüüüüberhaupt keine Rolle.
    Wenn dann spielt es eine Rolle was für das jeweilige Alarmstichwort in der AAO steht. Die wurde vom jeweiligen Wehrführer gemacht und daran hat sich die LST zu richten, mit welchem Alarmstichwort sie alarmieren muss.

    2 natürlich rein fiktive ;-) Beispiele

    1. Beispiel
    BMA eines riesen Holzfachhandels der im Jahr 15 Fehlauslösungen der BMA hat. Es wird Brandeinsatz groß alarmiert. Es kommen 8 Kameraden zur Wache es fährt 1 LF raus. Abgerechnet werden kann in diesem Fall NICHT ein ganzer Zug sondern nur ein LF !

    2. Beispiel
    BMA auslösung einer großen Firma die 1 Fehlalarmierung im Jahr hat, es wird brandeinsatz groß alarmiert es kommen 30 Kameraden zum Gerätehaus.
    Es fährt ein Löschzug hin.
    Hier könnte alles abgerechnet werden was hingefahren ist.

    Was die Leitstelle alarmiert oder nicht hat nicht wirklich was damit zu tun was hinterher abgerechnet wird.
    Auf jeden Fall kann ich nicht mehr Kameraden abrechnen als da waren und ich darf auch nicht mehr abrechnen als es die Lage erfordert hätte. Es haben schon genug Leute geklagt die für ihr ausgelaufenes Öl nen ganzen Lz bezahlen sollten. Mussten sie natürlich nachher nicht weil der Einsatz nur den Einsatz eines RW´s gerechtfertigt hat.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  7. #7
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    @ tower911:
    ...das würde dann ja heißen, dass ihr euch über die AAO hinweg setzt und nur das macht was ihr für richtig haltet - gewagtes Spiel!!!
    Gruß Carsten
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    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
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  8. #8
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    Zitat Zitat von tower911
    Derjenige der die Rechnung bezahlen muss kriegt bei uns auch nicht den Einsatzbericht gezeigt damit er sehen kann wieviele Kameraden da waren. Der bekommt eine Rechnung von der Stadt geschickt und gut ist. Kann mir nicht vorstellen das eine Firma die Anzahl der vor Ort gewesen Feuerwehrleute in Frage stellt.
    Es gibt da keine "Rechnung", sondern einen Gebührenbescheid. Und wenn der Adressat dafür eine Grundlage (also den Einsatzbericht) sehen will, muss ihm Einsicht gewährt werden.
    In einem Beitrag schreibst du, dass regelmäßig gegen die "Rechnungen" geklagt wird (übrigens gibt's da recht wenige Klagen, die meisten Fälle enden bereits im Widerspruchsverfahren, eben weil so oft falsch abgerechnet wird), und dann schreibst du, dass die Anzahl der FM niemand in Frage stellen wird?
    Zitat Zitat von tower911
    2 natürlich rein fiktive ;-) Beispiele.
    Natürlich fiktiv... Sonst müsste man jetzt meckern, weil ihr die AAO personalmäßig nicht immer erfüllt....

  9. #9
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    Zitat Zitat von tower911
    Auf jeden Fall kann ich nicht mehr Kameraden abrechnen als da waren und ich darf auch nicht mehr abrechnen als es die Lage erfordert hätte.
    Beispiel 3:

    AAO zur einer BMA erfordert einen ganzen LZ... der rückt auch aus... Fehlalarm der BMA... (Wie so oft *g*)
    "Reklamierung" der Betroffenen es hätten ja auch 2 Kräfte mit einem KdoW gereicht, um die BMA wieder zu reseten...

    Und genau um dieses Beispiel ging es mir ;)

    Schon klar, dass ich nicht mehr abrechnen kann, als da war... Wär ja noch schöner ^^

    MfG Fabsi

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