
Zitat von
Pille112
@ tower911:
...das würde dann ja heißen, dass ihr euch über die AAO hinweg setzt und nur das macht was ihr für richtig haltet - gewagtes Spiel!!!
Was heisst wir halten uns nicht daran ? Natürlich tun wir das immer sofern es uns möglich ist.
Aber wie will man mit einem Lz ausrücken, wenn nach der dritten Fehlauslösung in einer Nacht bei der selben BMA nur noch 5 Leute kommen ? Also würde sowas hier vorkommen, würd eich mit den 5 Leuten hinfahren und wenn bis dahin keine Kräfte mehr an der Wache sind, würde ich nachalarmieren wenns wirklich dort brennt und keine wieteren Kräfte an der Wache mittlerweile eingetroffen sind.
@Überhose bei uns sind 2 Fälle diskutiert worden, wo es um solche Rechnungen bzw Gebührenbescheide wenn dir das besser gefällt ging, in denen überzogene Ansprüche seitens der Gemeinde gestellt wurden, weil sie mehr abrechnen wollten als nötig war. Die sind damit nicht durchgekommen. Völlig zu Recht wie ich finde. Nur weil irgendeine Dorffeuerwehr nur 5 Einsätze im Jahr hat, muss sie nicht mit 3 Fahrzeugen raus fahren, weil alle am Einsatz teilnehmen wollen.
Aber nichts desto trotz kommen wir von der ursprünglichen Diskussion ab, warum jeder Feuerwehrangehörige zwingend auf dem Einsatzbericht unterschreiben soll.
Wenn eine Namensliste dem Einsatzbericht beiligt und die vom Einsatzleiter unterschrieben ist, finde ich das genug. Wenn die Liste der beteiligten Kameraden in frage gestellt wird, kann der Verursacher auch gleich den ganzen Einsatzbericht in Frage stellen.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".