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Thema: NKTWs in Bayern

  1. #1
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    NKTWs in Bayern

    Weiß jemand ob die NKTWs der SEGen in Bayern alle gleich aufgebaut sind, also auch vom Typ her einheitlich sind?

  2. #2
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    Laßt mich nicht dumm sterben - was ist denn ein NKTW ???
    Nach welcher DIN/EN ist der aufgebaut/ausgestattet?
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    NKTW -> Notfall-KTW, ich glaube ähnlich den Mehrzweckfahrzeugen. In Südostbayern werden die SEGen umstrukturiert; u.a. RTWs weg, dafür NKTWs her.

  4. #4
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    Danke - also ein "RTW light" sozusagen, bleibt nur die Frage nach dem Sinn - bestimmt wieder mal Kostenersparnis.
    Gruß Carsten
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  5. #5
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    Zum Glück ist es nicht überall kostenersparnis...

    Bei uns haben wir jetzt einen KTW durch einen neuen erstetzt und diesen dann zum N-KTW ausgebaut...

    Die BF hier hat auch einen KTW zum N-KTW umgerüstet und eine anderer Stützpunkt Rettugswache hat schon lange einen KTW zum N-KTW umgerüstet...

    Selbst wenn ein KTW hier nur als "First Responder" vorraus geschickt ist, ist es manchmal beruhigend wenn man auf seinem KTW einen Defi und den Rest einner RTW-Ausstattung hat...

    Ok, was fehlt ist ein Schwebetisch... mhhh und sonst fällt mir nix ein...

    Axo nebenbei, in RLP ist auf einem N-KTW mindestbesetzung RS-RS

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Genau, kostenersparnis und eine vereinheitlichung der SEGen. Den NKTW kann dann also auch der RS fahren; man muß nicht wie sonst beim RTW erst auf einen RA warten damit dieser abrücken kann.

  7. #7
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    hmm - soll der NKTW dann als "Erstversorger" oder auch zum Transport als Primärrettungsmittel eingesetzt werden???

    Das würde dann ja ggf. das geltende RDG aushebeln wenn dort ein RA gefordert ist.
    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    hmm - soll der NKTW dann als "Erstversorger" oder auch zum Transport als Primärrettungsmittel eingesetzt werden???
    Sagen wir mal so... Wenn gerade kein RTW verfügbar ist, und man müsste eh nen KTW hinschicken ist es doch gut wenn dieser alles nötige drauf hat um den Patienten zu versorgen ;)

    MfG Fabsi

  9. #9
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    ...als "Erstversorger" ist dagegen ja auch nichts einzuwenden, nur wie schon gesagt würde alles andere ggf. die geltenden RDG's da absurdum führen bzw. aushebeln.
    Da wäre dann die HvO-Regelung die sauberere Lösung.
    Gruß Carsten
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Pille112
    nur wie schon gesagt würde alles andere ggf. die geltenden RDG's da absurdum führen bzw. aushebeln.
    Du musst aber auch immer bedenken in welchem BL du dich aufhälst ;)

    Zudem ist es gerade in größeren Städten nicht immer das Problem, dass man auch einen weiter entfernten RTW alarmiert...

    Wenn du hier schon einen RTW in der Eifel im Einsatz hast und vielleicht den nächst stationierten auch schon... dann wirds echt kritisch...

    Da kann der nächste RTW schonmal unter Umständen bis zu 40 Minuten brauchen...

    Dann ist ein N-KTW der vielleicht nur 10min. Anfahrt und beim Notfall vielleicht nur 10min. bis S7 braucht effektiver... weil er dann meist 20min. später schon im KH ist... Also quasi in der Zeit wenn der andere RTW er da wäre...

    MfG Fabsi

  11. #11
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    Grundsätzlich gebe ich Dir ja auch recht, aber dann sollte man auch die geltenden Gesetze lockern und z.B. nicht zwischen Primär- und Sekundärrettungsmitteln unterscheiden.
    Ich bin auch der Ansicht, dass ein KTW mit RS besetzt ähnlich addäquat "retten" kann als ein RTW - ja, auch wenn ich mir mit der Ansicht wieder einmal den Zorn meiner RA-Kollegen zuziehe.

    ...und das mit dem Bundesland bzw. der Region hat damit nichts zu tun, denn der Fehler liegt im System welches die RD-Betreiber nutzen und mit deren Kostenrechnung.

    Mir geht es hier ja auch nur um die rein rechtliche Seite, auf die ja nur immer und allzu gerne hingewiesen wird, und nicht um das durchführen einer praktikablen Lösung - auch wenn diese die RA-Stellen noch weiter abbaut.

    Jede Medallie hat zwei Seiten und das kann unter Umständen auch Arbeitsplätze kosten bzw. verhindern und das zum eindeutigen Vorteil des RD-Betreibers.
    Gruß Carsten
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  12. #12
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    in Bayern z.B. sagt das BayRDG deutlich, dass ein Rettungsmittel auch mit "Niedrigerqualifizierten" Helfer besetzt sein kann, wenn es andernfalls nicht ausrücken könnte. Denke das wird in anderen Bundesländern auch so sein. Von daher sehe ich kein problem wenn so ein NKTW auch mal im Ernstfall einen eigentlichen RTW-Einsatz fährt.

    Fraglich ist nur ob wir damit nicht auf Dauer einen Rückschritt machen. So ein NKTW kann nunmal alleine schon vom Platzangebot und dem Liegekomfort keinen RTW ersetzen und die KTWs, die in den SEGn fahren, meist schon gleich gar nicht.

    Naja, lassen wir uns überraschen....

  13. #13
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    Zitat Zitat von boerndibaer
    in Bayern z.B. sagt das BayRDG deutlich, dass ein Rettungsmittel auch mit "Niedrigerqualifizierten" Helfer besetzt sein kann, wenn es andernfalls nicht ausrücken könnte. Denke das wird in anderen Bundesländern auch so sein. Von daher sehe ich kein problem wenn so ein NKTW auch mal im Ernstfall einen eigentlichen RTW-Einsatz fährt.

    Fraglich ist nur ob wir damit nicht auf Dauer einen Rückschritt machen. So ein NKTW kann nunmal alleine schon vom Platzangebot und dem Liegekomfort keinen RTW ersetzen und die KTWs, die in den SEGn fahren, meist schon gleich gar nicht.

    Naja, lassen wir uns überraschen....
    Wenn ich mich nicht irre die Besatzung eines NKTW genauso wie die eines normalen KTW in Bayern.
    Zumindest fährt unserer seit Jahren mit dieser Besetzung als Hintergrund in der Nacht und das nicht nur als Erstversorger wenn der zuständige RTW bereits im Einsatz ist.

    Das mit dem Rüchschritt seh ich nicht so, da bei uns vor ein paar Jahren ein zweiter RTW bereitgestellt wurde der allerdings nur Tagsüber fährt.
    liegt auch daran dass Nachts das einsatzaufkommen einfach zu niedrig ist um einen zweiten RTW im 24h dienst zu Rechtfertigen.

    Nachtrag: Unser KTW hat bis auf das LP12 die vollständige Ausstattung eines RTW
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  14. #14
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    Ah - dann braucht der RD-Betreiber also auch keinen RA nachts zu bezahlen - sehr arbeitgeberfreundlich
    Gruß Carsten
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  15. #15
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    Ebend, das ist auch ein Scheitelpunkt den es auszuloten gilt. Aber daran werden wir alleine wohl wenig ändern können. Ich meine den NKTW(anschaffung) nur in Bezug auf SEG-Bestände, unabhängig vom Hauptamtlichen geschehen.

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