
Zitat von
boerndibaer
in Bayern z.B. sagt das BayRDG deutlich, dass ein Rettungsmittel auch mit "Niedrigerqualifizierten" Helfer besetzt sein kann, wenn es andernfalls nicht ausrücken könnte. Denke das wird in anderen Bundesländern auch so sein. Von daher sehe ich kein problem wenn so ein NKTW auch mal im Ernstfall einen eigentlichen RTW-Einsatz fährt.
Fraglich ist nur ob wir damit nicht auf Dauer einen Rückschritt machen. So ein NKTW kann nunmal alleine schon vom Platzangebot und dem Liegekomfort keinen RTW ersetzen und die KTWs, die in den SEGn fahren, meist schon gleich gar nicht.
Naja, lassen wir uns überraschen....
Wenn ich mich nicht irre die Besatzung eines NKTW genauso wie die eines normalen KTW in Bayern.
Zumindest fährt unserer seit Jahren mit dieser Besetzung als Hintergrund in der Nacht und das nicht nur als Erstversorger wenn der zuständige RTW bereits im Einsatz ist.
Das mit dem Rüchschritt seh ich nicht so, da bei uns vor ein paar Jahren ein zweiter RTW bereitgestellt wurde der allerdings nur Tagsüber fährt.
liegt auch daran dass Nachts das einsatzaufkommen einfach zu niedrig ist um einen zweiten RTW im 24h dienst zu Rechtfertigen.
Nachtrag: Unser KTW hat bis auf das LP12 die vollständige Ausstattung eines RTW
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben