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Thema: NKTWs in Bayern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Grundsätzlich gebe ich Dir ja auch recht, aber dann sollte man auch die geltenden Gesetze lockern und z.B. nicht zwischen Primär- und Sekundärrettungsmitteln unterscheiden.
    Ich bin auch der Ansicht, dass ein KTW mit RS besetzt ähnlich addäquat "retten" kann als ein RTW - ja, auch wenn ich mir mit der Ansicht wieder einmal den Zorn meiner RA-Kollegen zuziehe.

    ...und das mit dem Bundesland bzw. der Region hat damit nichts zu tun, denn der Fehler liegt im System welches die RD-Betreiber nutzen und mit deren Kostenrechnung.

    Mir geht es hier ja auch nur um die rein rechtliche Seite, auf die ja nur immer und allzu gerne hingewiesen wird, und nicht um das durchführen einer praktikablen Lösung - auch wenn diese die RA-Stellen noch weiter abbaut.

    Jede Medallie hat zwei Seiten und das kann unter Umständen auch Arbeitsplätze kosten bzw. verhindern und das zum eindeutigen Vorteil des RD-Betreibers.
    Gruß Carsten
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  2. #2
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    in Bayern z.B. sagt das BayRDG deutlich, dass ein Rettungsmittel auch mit "Niedrigerqualifizierten" Helfer besetzt sein kann, wenn es andernfalls nicht ausrücken könnte. Denke das wird in anderen Bundesländern auch so sein. Von daher sehe ich kein problem wenn so ein NKTW auch mal im Ernstfall einen eigentlichen RTW-Einsatz fährt.

    Fraglich ist nur ob wir damit nicht auf Dauer einen Rückschritt machen. So ein NKTW kann nunmal alleine schon vom Platzangebot und dem Liegekomfort keinen RTW ersetzen und die KTWs, die in den SEGn fahren, meist schon gleich gar nicht.

    Naja, lassen wir uns überraschen....

  3. #3
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    Zitat Zitat von boerndibaer
    in Bayern z.B. sagt das BayRDG deutlich, dass ein Rettungsmittel auch mit "Niedrigerqualifizierten" Helfer besetzt sein kann, wenn es andernfalls nicht ausrücken könnte. Denke das wird in anderen Bundesländern auch so sein. Von daher sehe ich kein problem wenn so ein NKTW auch mal im Ernstfall einen eigentlichen RTW-Einsatz fährt.

    Fraglich ist nur ob wir damit nicht auf Dauer einen Rückschritt machen. So ein NKTW kann nunmal alleine schon vom Platzangebot und dem Liegekomfort keinen RTW ersetzen und die KTWs, die in den SEGn fahren, meist schon gleich gar nicht.

    Naja, lassen wir uns überraschen....
    Wenn ich mich nicht irre die Besatzung eines NKTW genauso wie die eines normalen KTW in Bayern.
    Zumindest fährt unserer seit Jahren mit dieser Besetzung als Hintergrund in der Nacht und das nicht nur als Erstversorger wenn der zuständige RTW bereits im Einsatz ist.

    Das mit dem Rüchschritt seh ich nicht so, da bei uns vor ein paar Jahren ein zweiter RTW bereitgestellt wurde der allerdings nur Tagsüber fährt.
    liegt auch daran dass Nachts das einsatzaufkommen einfach zu niedrig ist um einen zweiten RTW im 24h dienst zu Rechtfertigen.

    Nachtrag: Unser KTW hat bis auf das LP12 die vollständige Ausstattung eines RTW
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  4. #4
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    Ah - dann braucht der RD-Betreiber also auch keinen RA nachts zu bezahlen - sehr arbeitgeberfreundlich
    Gruß Carsten
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  5. #5
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    Ebend, das ist auch ein Scheitelpunkt den es auszuloten gilt. Aber daran werden wir alleine wohl wenig ändern können. Ich meine den NKTW(anschaffung) nur in Bezug auf SEG-Bestände, unabhängig vom Hauptamtlichen geschehen.

  6. #6
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    Naja der NKTW fährt sowohl tagsüber als auch Nachts überwiegend Krankentransporte, kann aber von der Ausstattung her jederzeit einen Notfalleinsatz übernehmen.

    Und einen RTW der über 80% Krankentransporte fährt halte ich persönlich auch für übertrieben, weil alles wofür ich keinen NA brauchen kann ich meiner Meinung auch mit einer KTW beatzung abarbeiten und sobald das ganze ein Notartzeinsatz wird kommt sowieso der nächste freie RTW dazu.
    Also ganz so einfach ist es mit der Arbeitgeberfreundlichkeit auch nicht

    und wenn der Betreiber das ganze geschickt einfädelt dann fährt der NKTW auch Nachts mit RA
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  7. #7
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    Zitat Zitat von hias
    [...] weil alles wofür ich keinen NA brauchen kann ich meiner Meinung auch mit einer KTW beatzung abarbeiten und sobald das ganze ein Notartzeinsatz wird kommt sowieso der nächste freie RTW dazu.
    ...und wenn man mal ganz ehrlich ist könnte man 80% der NA-Einsätze auch mit dem KTW fahren wenn der Akademiker seine Koffer mitbringt - ich meine das nur vom Platzangebot und vom Personal her.

    Zitat Zitat von hias
    Also ganz so einfach ist es mit der Arbeitgeberfreundlichkeit auch nicht und wenn der Betreiber das ganze geschickt einfädelt dann fährt der NKTW auch Nachts mit RA
    ...und so schließt sich der Kreis, also brauchen wir eigentlich nur noch die Hälfte, wenn nicht noch weniger, unserer so tollen RTW's und wieder freut sich der RD-Betreiber, denn das fehlende Material kann dann ja auch das anrückende NEF mitbringen.

    Hallo Leute - damit seid ihr auf den Weg in die 70er des letzten Jahrhunderts, ganz zu schweigen von den gesetzlichen Vorgaben welche somit umgangen werden.

    Das ist ein Rückschritt, genauso wie die Einführung der sog. Sondermietwagen - ohne notfallmedizinische Ausstattung und mit unqualifizierten Personal die Krankentransporte durchführen.
    Gruß Carsten
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