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Thema: NKTWs in Bayern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Genau, kostenersparnis und eine vereinheitlichung der SEGen. Den NKTW kann dann also auch der RS fahren; man muß nicht wie sonst beim RTW erst auf einen RA warten damit dieser abrücken kann.

  2. #2
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    hmm - soll der NKTW dann als "Erstversorger" oder auch zum Transport als Primärrettungsmittel eingesetzt werden???

    Das würde dann ja ggf. das geltende RDG aushebeln wenn dort ein RA gefordert ist.
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Pille112
    hmm - soll der NKTW dann als "Erstversorger" oder auch zum Transport als Primärrettungsmittel eingesetzt werden???
    Sagen wir mal so... Wenn gerade kein RTW verfügbar ist, und man müsste eh nen KTW hinschicken ist es doch gut wenn dieser alles nötige drauf hat um den Patienten zu versorgen ;)

    MfG Fabsi

  4. #4
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    ...als "Erstversorger" ist dagegen ja auch nichts einzuwenden, nur wie schon gesagt würde alles andere ggf. die geltenden RDG's da absurdum führen bzw. aushebeln.
    Da wäre dann die HvO-Regelung die sauberere Lösung.
    Gruß Carsten
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Pille112
    nur wie schon gesagt würde alles andere ggf. die geltenden RDG's da absurdum führen bzw. aushebeln.
    Du musst aber auch immer bedenken in welchem BL du dich aufhälst ;)

    Zudem ist es gerade in größeren Städten nicht immer das Problem, dass man auch einen weiter entfernten RTW alarmiert...

    Wenn du hier schon einen RTW in der Eifel im Einsatz hast und vielleicht den nächst stationierten auch schon... dann wirds echt kritisch...

    Da kann der nächste RTW schonmal unter Umständen bis zu 40 Minuten brauchen...

    Dann ist ein N-KTW der vielleicht nur 10min. Anfahrt und beim Notfall vielleicht nur 10min. bis S7 braucht effektiver... weil er dann meist 20min. später schon im KH ist... Also quasi in der Zeit wenn der andere RTW er da wäre...

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Grundsätzlich gebe ich Dir ja auch recht, aber dann sollte man auch die geltenden Gesetze lockern und z.B. nicht zwischen Primär- und Sekundärrettungsmitteln unterscheiden.
    Ich bin auch der Ansicht, dass ein KTW mit RS besetzt ähnlich addäquat "retten" kann als ein RTW - ja, auch wenn ich mir mit der Ansicht wieder einmal den Zorn meiner RA-Kollegen zuziehe.

    ...und das mit dem Bundesland bzw. der Region hat damit nichts zu tun, denn der Fehler liegt im System welches die RD-Betreiber nutzen und mit deren Kostenrechnung.

    Mir geht es hier ja auch nur um die rein rechtliche Seite, auf die ja nur immer und allzu gerne hingewiesen wird, und nicht um das durchführen einer praktikablen Lösung - auch wenn diese die RA-Stellen noch weiter abbaut.

    Jede Medallie hat zwei Seiten und das kann unter Umständen auch Arbeitsplätze kosten bzw. verhindern und das zum eindeutigen Vorteil des RD-Betreibers.
    Gruß Carsten
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  7. #7
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    in Bayern z.B. sagt das BayRDG deutlich, dass ein Rettungsmittel auch mit "Niedrigerqualifizierten" Helfer besetzt sein kann, wenn es andernfalls nicht ausrücken könnte. Denke das wird in anderen Bundesländern auch so sein. Von daher sehe ich kein problem wenn so ein NKTW auch mal im Ernstfall einen eigentlichen RTW-Einsatz fährt.

    Fraglich ist nur ob wir damit nicht auf Dauer einen Rückschritt machen. So ein NKTW kann nunmal alleine schon vom Platzangebot und dem Liegekomfort keinen RTW ersetzen und die KTWs, die in den SEGn fahren, meist schon gleich gar nicht.

    Naja, lassen wir uns überraschen....

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