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Thema: Rot-Grün-Sehschwäche

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ja, da hast Du völlig recht. Im Moment arbeite ich in einer Stroke Unit. Dort haben wir nicht mal die Möglichkeit, bei bestimmten Erkrankungen den Führerschein einziehen zu lassen. Wir können lediglich die Patienten unterschreiben lassen, dass sie nicht mehr autofahren dürfen. Ob die sich dran halten oder nicht, können wir nicht beeinflussen. Und es kommt in aller Regel ja auch nicht raus. Wer zeigt bei einer Polizei-Kontrolle schon freiwillig den Zettel, dass er nicht mehr Autofahren darf? Das höchste der Gefühle war mal ein Anruf in Flensburg, da sich ein LKW-Fahrer, der hauptsächlich Gefahrgut durch die Gegend fährt, angekündigt hat, dass ihm unsere Formulare sowieso egal sind. Der war (oder ist?)eine echte Gefahr für die Öffentlichkeit!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Eine Frage, die mich schon länger massiv ärgert: Seit wann darf ein Krankenhausakademiker ein Fahrverbot aussprechen? Solche Strafen, darf (zum Glück) nur ein Richter aussprechen, nach eingehender Prüfung, und nicht nach dem Kredo "Deine Nase gefällt mir nicht!"

    Also der (mE) richtige Text auf dem Wisch im KH müsste z.B. so lauten:

    Sehr geehrter Patient, ich ____ (Name des Arztes), Arzt für Neurologie, empfehle, kein Fzg über 3,5 Tonnen zu führen, da bei Ihnen die Erkrankung "Epilepsie" festgestellt wurde. Mit den richtigen Medikamenten ist diese Erkrankung zu kontrollieren, so dass keine Gefahr eines Anfalles im Strassenverkehr bestht, ich als Arzt sehe mich aber nicht mit dem Fachwissen über solche Medikamente gesegnet, da ich in Pharmakologie immer geschlafen habe"
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Eine Frage, die mich schon länger massiv ärgert: Seit wann darf ein Krankenhausakademiker ein Fahrverbot aussprechen? Solche Strafen, darf (zum Glück) nur ein Richter aussprechen, nach eingehender Prüfung, und nicht nach dem Kredo "Deine Nase gefällt mir nicht!"

    Also der (mE) richtige Text auf dem Wisch im KH müsste z.B. so lauten:

    Sehr geehrter Patient, ich ____ (Name des Arztes), Arzt für Neurologie, empfehle, kein Fzg über 3,5 Tonnen zu führen, da bei Ihnen die Erkrankung "Epilepsie" festgestellt wurde. Mit den richtigen Medikamenten ist diese Erkrankung zu kontrollieren, so dass keine Gefahr eines Anfalles im Strassenverkehr bestht, ich als Arzt sehe mich aber nicht mit dem Fachwissen über solche Medikamente gesegnet, da ich in Pharmakologie immer geschlafen habe"
    Cool, und ich werde arrogant genannt!!!
    Du kennst die Tücken neurologischer Erkrankungen? Epilepsien, ihre Anfallshäufigkeit und ihre Therapie (dazu zählen nicht nur Medikamente!), und die Gefahren eines Epileptikers im Strassenverkehr sind Dir bekannt?
    Du kennst die Rezidivrate bei einer Basilarisstenose? Das Wiederauftreten von Stenosen nach Carotis-TEAs hast Du selbst untersucht?
    Neglect ist ein Begriff? Nicht? Dann mal informieren, und erst dann weiterschreiben! Kleiner Tipp: Fang mal bei den Instituten für Verkehrsmedizin an. Die erstellen nämlich die Richtlinie für ein solches Vorgehen. Und die kennen Deine Nase nicht...

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Ein Fahrverbot aus medizinischen Gründen als Strafe zu bezeichnen, ist auch eine interessante Interpretation. Da fällt mir nur folgendes dazu ein: AIDS ist die Strafe Gottes! Naja, wer´s glaubt... [kopfschüttel]
    Geändert von Mr. Blaulicht (20.06.2007 um 02:00 Uhr)

  4. #4
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    ...na hossa, da hat wohl jemand den Pschyrembel ausgepackt.

    Nicht jeder hier ist ein akadämlicher Medizyniker Mr. Blaulicht ;-)))

    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  5. #5
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...na hossa, da hat wohl jemand den Pschyrembel ausgepackt.
    Mit Verlaub - für so etwas brauche ich kein Wörterbuch. Das ist mein Job!
    Zitat Zitat von Pille112
    Nicht jeder hier ist ein akadämlicher Medizyniker Mr. Blaulicht ;-)))
    Dann sollte man sich bei manchen Aussagen doch etwas zurück halten, oder?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (20.06.2007 um 01:48 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Mit Verlaub - für so etwas brauche ich kein Wörterbuch. Da ist mein Job!

    Dann sollte man sich bei manchen Aussagen doch etwas zurück halten, oder?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    ne noch mehr, will meine Wortschatz erweitern

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
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    @ Mr. Blaulich: ich hatte nie was anderes behauptet - bin leicht medizinisch vorbelastet ;-)
    Außerdem wäre da noch der Vertebralis-Stent zu erwähnen...

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (20.06.2007 um 00:23 Uhr)
    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Brandbatsch
    ne noch mehr, will meine Wortschatz erweitern
    Zitat Zitat von Brandbatsch
    und des schreib ich a bloß weil ich nämlich Ausbilder bin
    aha?!?

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