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Thema: Rot-Grün-Sehschwäche

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Bugs B©
    Hi,

    inwiefern spielt die RG-Sehschwäche beim Erwerb der FS-Klasse C eine Rolle? Ich weiß es kommt ja eh eine augenärztliche Untersuchung, aber vllt hat jmd hierbei schon Erfahrungen?!
    Ich musste für die Klasse C eine extra untersuchung machen wie stark man beeinträchtigt ist. Ab einer bestimmten beeinträchtigung darf man die Klasse C nicht mehr machen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von FireFlo112
    Ab einer bestimmten beeinträchtigung darf man die Klasse C nicht mehr machen.
    Ist ja auch nicht unbeding schlecht, ab nem gewissen Alter muss man den bei entsprechender gesundheitlicher Lage ja auch wieder abgeben ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Ich bin für med. Untersuchungen ab 65 für ALLE Führerscheine ^^

  3. #3
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    Zu den ab 65 Jahre untersuchung da bin ich auch dafür. :D

  4. #4
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    ...ich gehe da noch weiter und würde eine regelmäßige Untersuchung von: sehen, hören und Reaktionsfähigkeit ab 40-45 favorisieren, da ab 40 die meisten dieser degenerativen Erscheinungen auftreten.

    Bevor man hier in Deutschland einen Führerschein abgeben muß, müssen aber Blindheit + Taubheit mit Sensibilitätsstörungen zusammen mit einem Unfall o.ä. vorgefallen sein , sonst interessiert's hier echt niemanden.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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  5. #5
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    Ja, da hast Du völlig recht. Im Moment arbeite ich in einer Stroke Unit. Dort haben wir nicht mal die Möglichkeit, bei bestimmten Erkrankungen den Führerschein einziehen zu lassen. Wir können lediglich die Patienten unterschreiben lassen, dass sie nicht mehr autofahren dürfen. Ob die sich dran halten oder nicht, können wir nicht beeinflussen. Und es kommt in aller Regel ja auch nicht raus. Wer zeigt bei einer Polizei-Kontrolle schon freiwillig den Zettel, dass er nicht mehr Autofahren darf? Das höchste der Gefühle war mal ein Anruf in Flensburg, da sich ein LKW-Fahrer, der hauptsächlich Gefahrgut durch die Gegend fährt, angekündigt hat, dass ihm unsere Formulare sowieso egal sind. Der war (oder ist?)eine echte Gefahr für die Öffentlichkeit!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Eine Frage, die mich schon länger massiv ärgert: Seit wann darf ein Krankenhausakademiker ein Fahrverbot aussprechen? Solche Strafen, darf (zum Glück) nur ein Richter aussprechen, nach eingehender Prüfung, und nicht nach dem Kredo "Deine Nase gefällt mir nicht!"

    Also der (mE) richtige Text auf dem Wisch im KH müsste z.B. so lauten:

    Sehr geehrter Patient, ich ____ (Name des Arztes), Arzt für Neurologie, empfehle, kein Fzg über 3,5 Tonnen zu führen, da bei Ihnen die Erkrankung "Epilepsie" festgestellt wurde. Mit den richtigen Medikamenten ist diese Erkrankung zu kontrollieren, so dass keine Gefahr eines Anfalles im Strassenverkehr bestht, ich als Arzt sehe mich aber nicht mit dem Fachwissen über solche Medikamente gesegnet, da ich in Pharmakologie immer geschlafen habe"
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Eine Frage, die mich schon länger massiv ärgert: Seit wann darf ein Krankenhausakademiker ein Fahrverbot aussprechen? Solche Strafen, darf (zum Glück) nur ein Richter aussprechen, nach eingehender Prüfung, und nicht nach dem Kredo "Deine Nase gefällt mir nicht!"

    Also der (mE) richtige Text auf dem Wisch im KH müsste z.B. so lauten:

    Sehr geehrter Patient, ich ____ (Name des Arztes), Arzt für Neurologie, empfehle, kein Fzg über 3,5 Tonnen zu führen, da bei Ihnen die Erkrankung "Epilepsie" festgestellt wurde. Mit den richtigen Medikamenten ist diese Erkrankung zu kontrollieren, so dass keine Gefahr eines Anfalles im Strassenverkehr bestht, ich als Arzt sehe mich aber nicht mit dem Fachwissen über solche Medikamente gesegnet, da ich in Pharmakologie immer geschlafen habe"
    Cool, und ich werde arrogant genannt!!!
    Du kennst die Tücken neurologischer Erkrankungen? Epilepsien, ihre Anfallshäufigkeit und ihre Therapie (dazu zählen nicht nur Medikamente!), und die Gefahren eines Epileptikers im Strassenverkehr sind Dir bekannt?
    Du kennst die Rezidivrate bei einer Basilarisstenose? Das Wiederauftreten von Stenosen nach Carotis-TEAs hast Du selbst untersucht?
    Neglect ist ein Begriff? Nicht? Dann mal informieren, und erst dann weiterschreiben! Kleiner Tipp: Fang mal bei den Instituten für Verkehrsmedizin an. Die erstellen nämlich die Richtlinie für ein solches Vorgehen. Und die kennen Deine Nase nicht...

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Ein Fahrverbot aus medizinischen Gründen als Strafe zu bezeichnen, ist auch eine interessante Interpretation. Da fällt mir nur folgendes dazu ein: AIDS ist die Strafe Gottes! Naja, wer´s glaubt... [kopfschüttel]
    Geändert von Mr. Blaulicht (20.06.2007 um 02:00 Uhr)

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