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Thema: Rot-Grün-Sehschwäche

Baum-Darstellung

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  1. #26
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Eine Frage, die mich schon länger massiv ärgert: Seit wann darf ein Krankenhausakademiker ein Fahrverbot aussprechen? Solche Strafen, darf (zum Glück) nur ein Richter aussprechen, nach eingehender Prüfung, und nicht nach dem Kredo "Deine Nase gefällt mir nicht!"

    Also der (mE) richtige Text auf dem Wisch im KH müsste z.B. so lauten:

    Sehr geehrter Patient, ich ____ (Name des Arztes), Arzt für Neurologie, empfehle, kein Fzg über 3,5 Tonnen zu führen, da bei Ihnen die Erkrankung "Epilepsie" festgestellt wurde. Mit den richtigen Medikamenten ist diese Erkrankung zu kontrollieren, so dass keine Gefahr eines Anfalles im Strassenverkehr bestht, ich als Arzt sehe mich aber nicht mit dem Fachwissen über solche Medikamente gesegnet, da ich in Pharmakologie immer geschlafen habe"
    Cool, und ich werde arrogant genannt!!!
    Du kennst die Tücken neurologischer Erkrankungen? Epilepsien, ihre Anfallshäufigkeit und ihre Therapie (dazu zählen nicht nur Medikamente!), und die Gefahren eines Epileptikers im Strassenverkehr sind Dir bekannt?
    Du kennst die Rezidivrate bei einer Basilarisstenose? Das Wiederauftreten von Stenosen nach Carotis-TEAs hast Du selbst untersucht?
    Neglect ist ein Begriff? Nicht? Dann mal informieren, und erst dann weiterschreiben! Kleiner Tipp: Fang mal bei den Instituten für Verkehrsmedizin an. Die erstellen nämlich die Richtlinie für ein solches Vorgehen. Und die kennen Deine Nase nicht...

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Ein Fahrverbot aus medizinischen Gründen als Strafe zu bezeichnen, ist auch eine interessante Interpretation. Da fällt mir nur folgendes dazu ein: AIDS ist die Strafe Gottes! Naja, wer´s glaubt... [kopfschüttel]
    Geändert von Mr. Blaulicht (20.06.2007 um 02:00 Uhr)

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