Für Polizei hab ich folgendes gefunden:
Für den Polizeiberuf gilt:

Bei der Grünschwäche =Deuteranomalie darf der Anomaliewert nicht über 2,0 liegen.

Bei der Rotschwäche =Protanomalie darf der Anomaliewert nicht unter 0,7 sein.

Den Anomaliewert bestimmt dir der Augenarzt für FW und RD steht nirgens etwas geschrieben ob man einen bestimmten wert nicht überschreiten darf vll. einfach mal beim nächsten Kreisverband nachfragen.