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Thema: Rüstholz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    987
    Zitat Zitat von Flesch
    Die "jeweiligen Landesnormen" gibt es nicht. Die DIN gilt erstmal bundesweit.
    Einige Länder haben dann noch technische Richtlinien. Das betrifft i.d.R. aber keine DIN-Fahrzeuge (bzw. deren Beladung) sondern das sind entsprechend komplett andere Fahrzeuge. Die einige Baurichtlinie, die mir bekannt ist und in dieBeladung eines DIN-fahrzeuges eingreift (bzw. eingriff) war die hessische Richtlinie zum ELW 1. Hier wurde nämlich mehr (Kom-Ausstattung) gefordert.

    Jo hast Recht, DIN gilt natürlich Bundesweit.
    Aber wie ist es denn mit einem LF24-NRW in Bayern.
    Interessante Frage wäre, ob ein LF 24-NRW in Bayern ein dort genormtes Fahrzeug wäre, oder ob es dort als nicht genormt gelten würde. Weils ja eigentlich nur in/für NRW genormt war !?!
    Oder wie muss man das verstehen ?
    Klär uns doch mal auf wenn du da bewandert drin bist. Ich muss mich mit Normen zum Glück nur selten rum schlagen.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  2. #2
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    Hallo,

    Fahrzeuge nach DIN sind selbstverständlich überall förderungswürdig (wenn auch in unterschiedlichen Rahmen, vgl. dazu Hessen mit den Förderrichtlinien).
    Fahrzeuge, die einer Baurichtlinie eines anderen Bundeslandes entsprechend grundsätzlich erst einmal NICHT. Hier kann aber auch immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, ist mir so richtig mit Ausnahme der TLF 8 W (die fahren auch in anderen Bundesländern rum) nicht bewußt.
    Um beim Beispiel LF 24 zu bleiben: diese wurden nur in NRW bezuschußt. Es gab zwar vor langer zeit mal eine Vornorm (also einen Normentwurf), dieser wurde allerdings mangels Interesse niemals eingeführt. Die Zeiten der Schlachtschiffe waren halt doch recht schnell vorbei (auch wenn es so manche Wehr nicht wahrhaben will)..
    Viele Grüße

    Christian

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