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Thema: Rüstholz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    14.04.2007
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    86

    Rüstholz

    Hallo speziell mal an die Feuerwehrleutz hier im Forum.

    Habe mal eine Frage, gibt es eigentlich eine konkrete DIN oder ähnliches die besagt was alles zum Rüstholz gehört. Also mein jetzt welche Hölzer zu welchen Masen und wieviel davon.
    Hab schon was vom THW EGS gesehn, aber das ist nicht das was die Feuerwehrs benutzen denk ich.

    Vielleicht hat ja jemand Infos daheim...

    Mfg Woodstock

  2. #2
    Registriert seit
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    5.256
    Hier bitte ...
    Das so ists geregelt für den RW.

    drei Transportkästen, z. B. Kasten DIN 14880-1-O, Kastenwerkstoff freigestellt,
    mit Formhölzern. Die Beladung darf nach oben 50 mm überstehen
    Bestückungsvorschlag:
    Kasten Nr. 1: vier Stück Keil: 75 mm x 95 mm x 350 mm, sägerau, aus
    Hartholz
    16 Stück Keil: 35 mm x 95 mm x 350 mm, sägerau, aus Hartholz
    sechs Stück Buchensperrholzplatte: 50 mm x 200 m x 350 mm,
    wasserfest verleimt; 3 mm gefast
    Kasten Nr. 2: und
    Kasten Nr. 3: jeweils acht Stück Kantholz: 120 mm x 88 mm x 500 mm aus
    Brettschichtholz (Nadelholz), wasserfest verleimt; Kanten 3 mm
    gefast, mit Trageschlaufe aus Polyesterleine mit einem
    Durchmesser von 10 mm. Zum Anbringen der Leine ist das Holz
    mit einer Bohrung parallel zur Stirnfläche in 70 mm Abstand zu
    versehen. Von der Stirnfläche zur Bohrung sind links und rechts
    Nuten 13 mm breit und 13 mm tief zu fertigen. Sie dienen zur
    Aufnahme der Leine. Die Stapelbreite des Holzes beträgt damit
    trotz Trageschlaufe 88 mm
    3 Stück

    7.19 Bohle aus Nadelschnittholz nach DIN EN 1313-1, 50x225x2000, mit
    Stahlklammern, nicht gehobelt.
    6 Stück

    7.20 Kantholz DIN 21321-12 x 16 x 2-2A FI
    (Breite: 12 cm, Höhe: 16 cm, Länge: 2m)
    4 Stück
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    20.10.2006
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    114
    Hallo Alex22

    ist dies Bundesweit geregelt, oder gibt es da Länder unterschiedliche Regelungen?

    Gruß
    Wildtäler

  4. #4
    Registriert seit
    11.01.2003
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    987
    da Feuerwehr Ländersache ist, ist das nicht zwangsläufig bei allen Ländern gleich.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  5. #5
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    DIN Normen sind verbindlich ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Dann muss in der jeweiligen Landesnorm eines Fahrzeugs aber drin stehen das das Rüstholz nach DIN xyz sein muss. Erst dann ist die DIN Norm zwingend erforderlich.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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