da Feuerwehr Ländersache ist, ist das nicht zwangsläufig bei allen Ländern gleich.
da Feuerwehr Ländersache ist, ist das nicht zwangsläufig bei allen Ländern gleich.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
DIN Normen sind verbindlich ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Dann muss in der jeweiligen Landesnorm eines Fahrzeugs aber drin stehen das das Rüstholz nach DIN xyz sein muss. Erst dann ist die DIN Norm zwingend erforderlich.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Die "jeweiligen Landesnormen" gibt es nicht. Die DIN gilt erstmal bundesweit.Zitat von tower911
Einige Länder haben dann noch technische Richtlinien. Das betrifft i.d.R. aber keine DIN-Fahrzeuge (bzw. deren Beladung) sondern das sind entsprechend komplett andere Fahrzeuge. Die einige Baurichtlinie, die mir bekannt ist und in dieBeladung eines DIN-fahrzeuges eingreift (bzw. eingriff) war die hessische Richtlinie zum ELW 1. Hier wurde nämlich mehr (Kom-Ausstattung) gefordert.
Viele Grüße
Christian
...oder wenn es sich um Zusatzbeladung handelt dann greift die DIN auch nicht und man kann es so gestallten wie es benötigt wird und infrastrukturell sinnvoll ist.
Gruß Carsten
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Doch, die DIN greift auch dann. Heißt ja ZUSATZbeladung, also alles, was zusätzlich zur Normbeladung raufkommt.Zitat von Pille112
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
...na dann möchte ich mal sehen wie die Wehren z.B. den Glasmaster (in keiner Norm enthalten) wieder von ihren Fahrzeugen nehmen.Zitat von Max K.
Es gibt da noch so einige Dinge die nicht nach DIN/EN sind...
Gruß Carsten
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Zitat von Flesch
Jo hast Recht, DIN gilt natürlich Bundesweit.
Aber wie ist es denn mit einem LF24-NRW in Bayern.
Interessante Frage wäre, ob ein LF 24-NRW in Bayern ein dort genormtes Fahrzeug wäre, oder ob es dort als nicht genormt gelten würde. Weils ja eigentlich nur in/für NRW genormt war !?!
Oder wie muss man das verstehen ?
Klär uns doch mal auf wenn du da bewandert drin bist. Ich muss mich mit Normen zum Glück nur selten rum schlagen.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Hallo,
Fahrzeuge nach DIN sind selbstverständlich überall förderungswürdig (wenn auch in unterschiedlichen Rahmen, vgl. dazu Hessen mit den Förderrichtlinien).
Fahrzeuge, die einer Baurichtlinie eines anderen Bundeslandes entsprechend grundsätzlich erst einmal NICHT. Hier kann aber auch immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, ist mir so richtig mit Ausnahme der TLF 8 W (die fahren auch in anderen Bundesländern rum) nicht bewußt.
Um beim Beispiel LF 24 zu bleiben: diese wurden nur in NRW bezuschußt. Es gab zwar vor langer zeit mal eine Vornorm (also einen Normentwurf), dieser wurde allerdings mangels Interesse niemals eingeführt. Die Zeiten der Schlachtschiffe waren halt doch recht schnell vorbei (auch wenn es so manche Wehr nicht wahrhaben will)..
Viele Grüße
Christian
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