Ergebnis 1 bis 15 von 42

Thema: Rüstholz

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    Zitat Zitat von tower911
    Dann muss in der jeweiligen Landesnorm eines Fahrzeugs aber drin stehen das das Rüstholz nach DIN xyz sein muss. Erst dann ist die DIN Norm zwingend erforderlich.
    Die "jeweiligen Landesnormen" gibt es nicht. Die DIN gilt erstmal bundesweit.
    Einige Länder haben dann noch technische Richtlinien. Das betrifft i.d.R. aber keine DIN-Fahrzeuge (bzw. deren Beladung) sondern das sind entsprechend komplett andere Fahrzeuge. Die einige Baurichtlinie, die mir bekannt ist und in dieBeladung eines DIN-fahrzeuges eingreift (bzw. eingriff) war die hessische Richtlinie zum ELW 1. Hier wurde nämlich mehr (Kom-Ausstattung) gefordert.
    Viele Grüße

    Christian

  2. #2
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    ...oder wenn es sich um Zusatzbeladung handelt dann greift die DIN auch nicht und man kann es so gestallten wie es benötigt wird und infrastrukturell sinnvoll ist.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  3. #3
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Zitat Zitat von Pille112
    ...oder wenn es sich um Zusatzbeladung handelt dann greift die DIN auch nicht und man kann es so gestallten wie es benötigt wird und infrastrukturell sinnvoll ist.

    Gruß Carsten
    Doch, die DIN greift auch dann. Heißt ja ZUSATZbeladung, also alles, was zusätzlich zur Normbeladung raufkommt.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Max K.
    Doch, die DIN greift auch dann. Heißt ja ZUSATZbeladung, also alles, was zusätzlich zur Normbeladung raufkommt.
    ...na dann möchte ich mal sehen wie die Wehren z.B. den Glasmaster (in keiner Norm enthalten) wieder von ihren Fahrzeugen nehmen.

    Es gibt da noch so einige Dinge die nicht nach DIN/EN sind...

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Mal eine Frage: Wo müssen bei Euch die neuen Fw-Fahrzeuge technisch (incl Norm-Kontrolle) abgenommen werden bevor sie in der ersten Einsatz dürfen?
    Mir wurde mal in einem Lehrgang erzählt, jede Landesfeuerwehrschule hat bundesweit eine Aufgabe, z.B. NRW die Abnahme der AGTs.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    Das Land Hessen hat die Prüfung im Bereich feuerwehr privatisiert, die Medical Airport Service GmbH nimmt die Prüfungen i.d.R. direkt beim hersteller ab.
    Viele Grüße

    Christian

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Mal eine Frage: Wo müssen bei Euch die neuen Fw-Fahrzeuge technisch (incl Norm-Kontrolle) abgenommen werden bevor sie in der ersten Einsatz dürfen?
    Mir wurde mal in einem Lehrgang erzählt, jede Landesfeuerwehrschule hat bundesweit eine Aufgabe, z.B. NRW die Abnahme der AGTs.

    Das ist von BL zu BL verscheiden

    Im Saarland gibt es AFAIK keine Prüfung, in RLP macht das die Schule in Koblenz

    ich finde das System nicht so prickelnd
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    In Hamburg macht diese Abnahmen, für alle 87 FF'en und alle 18 Wachen, sowie aller Betriebsstellen der BF, das Technik-Zentrum der Feuerwehr.

    ...also nix mit bundesweit...

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  9. #9
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Zitat Zitat von Flesch
    Die "jeweiligen Landesnormen" gibt es nicht. Die DIN gilt erstmal bundesweit.
    Einige Länder haben dann noch technische Richtlinien. Das betrifft i.d.R. aber keine DIN-Fahrzeuge (bzw. deren Beladung) sondern das sind entsprechend komplett andere Fahrzeuge. Die einige Baurichtlinie, die mir bekannt ist und in dieBeladung eines DIN-fahrzeuges eingreift (bzw. eingriff) war die hessische Richtlinie zum ELW 1. Hier wurde nämlich mehr (Kom-Ausstattung) gefordert.

    Jo hast Recht, DIN gilt natürlich Bundesweit.
    Aber wie ist es denn mit einem LF24-NRW in Bayern.
    Interessante Frage wäre, ob ein LF 24-NRW in Bayern ein dort genormtes Fahrzeug wäre, oder ob es dort als nicht genormt gelten würde. Weils ja eigentlich nur in/für NRW genormt war !?!
    Oder wie muss man das verstehen ?
    Klär uns doch mal auf wenn du da bewandert drin bist. Ich muss mich mit Normen zum Glück nur selten rum schlagen.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  10. #10
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    Hallo,

    Fahrzeuge nach DIN sind selbstverständlich überall förderungswürdig (wenn auch in unterschiedlichen Rahmen, vgl. dazu Hessen mit den Förderrichtlinien).
    Fahrzeuge, die einer Baurichtlinie eines anderen Bundeslandes entsprechend grundsätzlich erst einmal NICHT. Hier kann aber auch immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, ist mir so richtig mit Ausnahme der TLF 8 W (die fahren auch in anderen Bundesländern rum) nicht bewußt.
    Um beim Beispiel LF 24 zu bleiben: diese wurden nur in NRW bezuschußt. Es gab zwar vor langer zeit mal eine Vornorm (also einen Normentwurf), dieser wurde allerdings mangels Interesse niemals eingeführt. Die Zeiten der Schlachtschiffe waren halt doch recht schnell vorbei (auch wenn es so manche Wehr nicht wahrhaben will)..
    Viele Grüße

    Christian

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •