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Thema: Rüstholz

  1. #1
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    Rüstholz

    Hallo speziell mal an die Feuerwehrleutz hier im Forum.

    Habe mal eine Frage, gibt es eigentlich eine konkrete DIN oder ähnliches die besagt was alles zum Rüstholz gehört. Also mein jetzt welche Hölzer zu welchen Masen und wieviel davon.
    Hab schon was vom THW EGS gesehn, aber das ist nicht das was die Feuerwehrs benutzen denk ich.

    Vielleicht hat ja jemand Infos daheim...

    Mfg Woodstock

  2. #2
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    Hier bitte ...
    Das so ists geregelt für den RW.

    drei Transportkästen, z. B. Kasten DIN 14880-1-O, Kastenwerkstoff freigestellt,
    mit Formhölzern. Die Beladung darf nach oben 50 mm überstehen
    Bestückungsvorschlag:
    Kasten Nr. 1: vier Stück Keil: 75 mm x 95 mm x 350 mm, sägerau, aus
    Hartholz
    16 Stück Keil: 35 mm x 95 mm x 350 mm, sägerau, aus Hartholz
    sechs Stück Buchensperrholzplatte: 50 mm x 200 m x 350 mm,
    wasserfest verleimt; 3 mm gefast
    Kasten Nr. 2: und
    Kasten Nr. 3: jeweils acht Stück Kantholz: 120 mm x 88 mm x 500 mm aus
    Brettschichtholz (Nadelholz), wasserfest verleimt; Kanten 3 mm
    gefast, mit Trageschlaufe aus Polyesterleine mit einem
    Durchmesser von 10 mm. Zum Anbringen der Leine ist das Holz
    mit einer Bohrung parallel zur Stirnfläche in 70 mm Abstand zu
    versehen. Von der Stirnfläche zur Bohrung sind links und rechts
    Nuten 13 mm breit und 13 mm tief zu fertigen. Sie dienen zur
    Aufnahme der Leine. Die Stapelbreite des Holzes beträgt damit
    trotz Trageschlaufe 88 mm
    3 Stück

    7.19 Bohle aus Nadelschnittholz nach DIN EN 1313-1, 50x225x2000, mit
    Stahlklammern, nicht gehobelt.
    6 Stück

    7.20 Kantholz DIN 21321-12 x 16 x 2-2A FI
    (Breite: 12 cm, Höhe: 16 cm, Länge: 2m)
    4 Stück
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    114
    Hallo Alex22

    ist dies Bundesweit geregelt, oder gibt es da Länder unterschiedliche Regelungen?

    Gruß
    Wildtäler

  4. #4
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    da Feuerwehr Ländersache ist, ist das nicht zwangsläufig bei allen Ländern gleich.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  5. #5
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    DIN Normen sind verbindlich ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    Dann muss in der jeweiligen Landesnorm eines Fahrzeugs aber drin stehen das das Rüstholz nach DIN xyz sein muss. Erst dann ist die DIN Norm zwingend erforderlich.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  7. #7
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    Zitat Zitat von tower911
    Dann muss in der jeweiligen Landesnorm eines Fahrzeugs aber drin stehen das das Rüstholz nach DIN xyz sein muss. Erst dann ist die DIN Norm zwingend erforderlich.
    Die "jeweiligen Landesnormen" gibt es nicht. Die DIN gilt erstmal bundesweit.
    Einige Länder haben dann noch technische Richtlinien. Das betrifft i.d.R. aber keine DIN-Fahrzeuge (bzw. deren Beladung) sondern das sind entsprechend komplett andere Fahrzeuge. Die einige Baurichtlinie, die mir bekannt ist und in dieBeladung eines DIN-fahrzeuges eingreift (bzw. eingriff) war die hessische Richtlinie zum ELW 1. Hier wurde nämlich mehr (Kom-Ausstattung) gefordert.
    Viele Grüße

    Christian

  8. #8
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    1.565
    ...oder wenn es sich um Zusatzbeladung handelt dann greift die DIN auch nicht und man kann es so gestallten wie es benötigt wird und infrastrukturell sinnvoll ist.

    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  9. #9
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    Zitat Zitat von Flesch
    Die "jeweiligen Landesnormen" gibt es nicht. Die DIN gilt erstmal bundesweit.
    Einige Länder haben dann noch technische Richtlinien. Das betrifft i.d.R. aber keine DIN-Fahrzeuge (bzw. deren Beladung) sondern das sind entsprechend komplett andere Fahrzeuge. Die einige Baurichtlinie, die mir bekannt ist und in dieBeladung eines DIN-fahrzeuges eingreift (bzw. eingriff) war die hessische Richtlinie zum ELW 1. Hier wurde nämlich mehr (Kom-Ausstattung) gefordert.

    Jo hast Recht, DIN gilt natürlich Bundesweit.
    Aber wie ist es denn mit einem LF24-NRW in Bayern.
    Interessante Frage wäre, ob ein LF 24-NRW in Bayern ein dort genormtes Fahrzeug wäre, oder ob es dort als nicht genormt gelten würde. Weils ja eigentlich nur in/für NRW genormt war !?!
    Oder wie muss man das verstehen ?
    Klär uns doch mal auf wenn du da bewandert drin bist. Ich muss mich mit Normen zum Glück nur selten rum schlagen.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  10. #10
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    Hallo,

    Fahrzeuge nach DIN sind selbstverständlich überall förderungswürdig (wenn auch in unterschiedlichen Rahmen, vgl. dazu Hessen mit den Förderrichtlinien).
    Fahrzeuge, die einer Baurichtlinie eines anderen Bundeslandes entsprechend grundsätzlich erst einmal NICHT. Hier kann aber auch immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, ist mir so richtig mit Ausnahme der TLF 8 W (die fahren auch in anderen Bundesländern rum) nicht bewußt.
    Um beim Beispiel LF 24 zu bleiben: diese wurden nur in NRW bezuschußt. Es gab zwar vor langer zeit mal eine Vornorm (also einen Normentwurf), dieser wurde allerdings mangels Interesse niemals eingeführt. Die Zeiten der Schlachtschiffe waren halt doch recht schnell vorbei (auch wenn es so manche Wehr nicht wahrhaben will)..
    Viele Grüße

    Christian

  11. #11
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...oder wenn es sich um Zusatzbeladung handelt dann greift die DIN auch nicht und man kann es so gestallten wie es benötigt wird und infrastrukturell sinnvoll ist.

    Gruß Carsten
    Doch, die DIN greift auch dann. Heißt ja ZUSATZbeladung, also alles, was zusätzlich zur Normbeladung raufkommt.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Max K.
    Doch, die DIN greift auch dann. Heißt ja ZUSATZbeladung, also alles, was zusätzlich zur Normbeladung raufkommt.
    ...na dann möchte ich mal sehen wie die Wehren z.B. den Glasmaster (in keiner Norm enthalten) wieder von ihren Fahrzeugen nehmen.

    Es gibt da noch so einige Dinge die nicht nach DIN/EN sind...

    Gruß Carsten
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  13. #13
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    Mal eine Frage: Wo müssen bei Euch die neuen Fw-Fahrzeuge technisch (incl Norm-Kontrolle) abgenommen werden bevor sie in der ersten Einsatz dürfen?
    Mir wurde mal in einem Lehrgang erzählt, jede Landesfeuerwehrschule hat bundesweit eine Aufgabe, z.B. NRW die Abnahme der AGTs.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
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    Das Land Hessen hat die Prüfung im Bereich feuerwehr privatisiert, die Medical Airport Service GmbH nimmt die Prüfungen i.d.R. direkt beim hersteller ab.
    Viele Grüße

    Christian

  15. #15
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Mal eine Frage: Wo müssen bei Euch die neuen Fw-Fahrzeuge technisch (incl Norm-Kontrolle) abgenommen werden bevor sie in der ersten Einsatz dürfen?
    Mir wurde mal in einem Lehrgang erzählt, jede Landesfeuerwehrschule hat bundesweit eine Aufgabe, z.B. NRW die Abnahme der AGTs.

    Das ist von BL zu BL verscheiden

    Im Saarland gibt es AFAIK keine Prüfung, in RLP macht das die Schule in Koblenz

    ich finde das System nicht so prickelnd
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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