Hallo Ludwig,
zu Fall 1) rein rechtlich sehr gewagte Aussage der Leitstelle, da sie ein Gefährdung von Personen billigend in Kauf nimmt - nur damit ihr auf der Strasse sicher seid folgender Vorschlag zum Verfahren- Über Funk (Bandaufzeichnung) Anforderung wiederholen und bei der Leitstelle nachfragen mit:Hier RK XX/83/X wir fordern Feuerwehr zur Gefahrenabwehr an - Frage: verstanden? - kommen!
So habt ihr eurer Nachalarmierungspflicht genüge getan und seid aus dem "Schneider"
...Und dann wird dem Disponenten bestimmt ein wenig warm unter'm Kittel und eigentlich müßte er genau dann merken das die Zeit der Späße vorbei ist.
Zu Fall 2) lies mal die Beiträge weiter oben vin mir und den anderen - da ist das alles schon beantwortet.
Gruß Carsten