Moin moin,
ich spar´ mir jetzt mal die Zitiererei...
Selbstverständlich war es nicht nur legitim, sondern sogar zwingend notwendig, dass der RD die Feuerwehr nachalamriert. Schliesslich geht eine große Gefahr von der Situation aus. Wir reden hier schliesslich über eine größere Menge Betriebsstoffe und nicht von ein paar Tropfen Öl, die auf der Strasse sind.
Die Nichtmeldung dürfte aber an sich rein rechtlich auch keine großen Konsequenzen gehabt haben, da a) unterlassene Hilfeleistung nicht zählt (dem Patienten wird ja geholfen) und b) der RD sich immer noch damit rausreden kann: "Wir haben den Patienten versorgt, das hatte für uns Priorität!").
"Wer anfordert, bezahlt auch." ist nur in einigen Fällen richtig. Zuerst zahlt mal derjenige, der für einen Einsatz verantwortlich ist.
Fordert der RD die Feuerwehr an, um
a) Betriebsmittel im größeren Umfang zu bekämpfen, zahlt der Unfallverursacher.
b) Betriebsmittel im kleineren Umfang (im Sinne einer Strassenreinigung), durch die primär mal keine Gefahr für Dritte ausgeht zu entsorgen, kommt es auf die örtlichen Gegebenheiten an. Ist es dort Aufgabe der Feuerwehr oder des Bauhofes oder des Abschleppers etc. pp
c) den Verletzten aus dem Auto zu befreien, zahlt die Feuerwehr selbst
d) den Verletzten, nachdem er bereits durch den RD befreit wurde zum RTW zu tragen (als sog. Tragehilfe), zahlt der Rettungsdienst
e) den Patienten ins Krankenhaus zu fahren, weil er mehr als 180 kg wiegt, und die Feuerwehr über ein geeignetes Transportsystem verfügt, zahlt mit etwas Glück die Krankenkasse (kleiner Tipp: den behandelnden Arzt einen Transportschein für die Feuerwehr ausstellen lassen!)
Gruß, Mr. Blaulicht