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Thema: Rettungsdienst fordert Feuerwehr nach...

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  1. #1
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    Guten Morgen Ludwig,

    Da ich selber Feuerwehrmann, Rettungsassistent und Leitstellendisponent bin versuche ich nun mal Dir deine Fragen zu beantworten.

    - Ist die Nachforderung der Feuerwehr durch den Rettungsdienst legitim?
    JA - da durch die auslaufenden Betriebsstoffe zweierlei Gefahren ausgehen
    1) Gefahr für Personen z.B. durch Entzündung, hierbei ist es vollkommen unerheblich welche Personen gefährdet sind (RD-Personal, Polizei, Dritte).

    2) Gefahr für die Umwelt z.B. durch versickern ins Erdreich und daraus resultierende Grundwasserveschmutzung, Einspülen in die Kanalisation durch Regen oder ablaufen in stehende oder fließende Gewässer.

    - Sollte der RD die Entscheidung lieber der Polizei überlassen?
    Ja und Nein
    Ja, wenn die anwesenden Beamten die Gefährdung erkennen und addäquate Maßnahmen ergreifen z.B. Fw oder THW zur Gefahrenabwehr und/oder Schadensbeseitigung nachalarmieren.

    Nein, wenn die Beamten die Gefahren nicht er- oder verkennen.
    In diesem Fall ist eine Nachforderung der Fw durch das RD-Personal völlig gerechtfertigt oder wenn, wie in diesem Fall, die Pol noch nicht vor Ort ist.

    - Welche eventuellen rechtlichen Konsequenzen könnte es für die Assistenten (+ Disponent in der RLST) haben wenn sie die Nachforderung unterlassen bzw. die Gefahr ignorieren?
    Das kommt ganz auf den weiteren Verlauf des Einsatzes, bzw. der Entwicklung an der Einsatzstelle an und ob im weiteren Verlauf des Einsatzes jemand geschädigt wird und/oder ob jemand Anklage erhebt bzw. Anzeige erstattet wegen z.B. Unterlassen, grob fahrlässigen Handelns oder billigender Inkaufnahme.
    Hier jetzt alle Möglichkeiten und Szenarien durchzuspielen würde allerding den Rahmen sprengen.

    - Wo gibt es schon Urteile bzw. Rechtssprechungen?
    Da müßtes Du dich mal in einschlägigen Rechtsforen schlau machen oder mal "Googlen"
    Ansonsten kommen hier folgende Gesetze zum tragen: Feuerwehr Gesetz (FwG), Brandschutzgesetz (BrSchG) und Gesetz zu Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    - Stimmt die Aussage "Wer anfordert der bezahlt!"?
    Das kommt ganz auf die Anforderungssituation und auf die dort gültige Gebührenordnung an.
    Besteht eine, oder eine vermeintliche Gefahr für Personen, Umwelt und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist dieser Einsatz der Fw in der Regel gebührenfrei bzw. trägt diese Gebühren der Verursacher oder dessen Versicherung.

    Besteht keine Gefahr für Personen, Umwelt und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist dieser Einsatz der Fw in der Regel gebührenpflichtig z.B. wenn Du die Fw zur Türöffnung deiner eigenen Wohnung rufst weil Du den Schlüssel verlegt oder verloren hast.

    Ich hoffe ich konnte Dir mit den Ausführungen schon mal ein wenig helfen.
    Wenn Du noch weitere Fragen hast sprich mich ruhig an.

    Gruß Carsten

    _______________________________________
    Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und basiert auf meinem eigenen Wissen und Erfahrungen
    Geändert von Pille112 (04.06.2007 um 09:51 Uhr)
    Gruß Carsten
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  2. #2
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    Zitat Zitat von Pille112
    Ansonsten kommen hier folgende Gesetze zum tragen: Feuerwehr Gesetz (FwG), Brandschutzgesetz (BrSchG) und Gesetz zu Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
    Die Feuerschutz-/Feuerwehrgesetze oder wie auch immer sie heißen mögen sind Landesgesetze; d.h. jedes Bundesland legt diese Gesetze selber fest. In NRW ist das das FSHG (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz). Nicht die Begrifflichkeiten für alle Bundesländer anwenden; es gibt doch Unterschiede.

    Gruß
    Michael
    Geändert von Paramedic (04.06.2007 um 12:08 Uhr)

  3. #3
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    Hallo Michael,...

    Zitat Zitat von Paramedic
    ...es gibt doch Unterschiede.
    ...das habe damit auch nicht gemeint - meine hier angeführten Gesetze stellen lediglich Möglichkeiten dar...

    Desweiteren gehören natürlich auch BGB, StGB, RettDG, etc. etc. dazu.

    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Hallo Pille112,

    war auch nicht so streng gemeint ;-) Wollte nur verhindern, dass jemand die landespezifischen Gesetze für´s falsche Bundesland anwendet.

    Gruß
    Michael

  5. #5
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    Nachforderung Feuerwehr durch RD ...

    Sehen wir einmal die Realität im Bereich von "Ludwig":

    Der Anfrage muss ich mich anschliesen, weil dies ein"brennendes"Problem darstellt.
    Der RTW trifft als 1.am Unfallort ein, versorgt die Verletzten, gibt evtl.Lagemeldung und fordert die Feuerwehr nach "ausl.Benzin+Öl in großer Menge".
    Da beginnt das Rätsel.
    Warum soll erst die Polizei die Feuerwehr anfordern, nicht der RD ? (Pol. ist ja noch nicht da, trifft etwa 10min nach dem RTW am Unfallort ein)

    Totaler Schwachsinn !
    die Brandgefahr / verschmierte Fahrbahn bleiben "links liegen"?


    Es gab schon Vorfälle da ging dem Abschleppunternehmen das Bindemittel aus und nach einer Std.wurde dann doch noch die Feuerwehr alarmiert!
    (Da muss ich den Kameraden der Feuerwehr Recht geben wenn Frust aufkommt!)


    In heutiger Zeit, wo technisch alles möglich ist, sollten die Aufgaben klar geregelt sein.
    Hat der Minimalismus einmal sein Gebiet"markiert", ist es zu spät.
    >>was einmal weg ist, kommt nie wieder<<

  6. #6
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    Glück auf der steiger kommt:-)

    Leider scheint es kein Gedankenexperiment zu sein, das Ludwig da führt, sondern mit realem Hintergrund.

    Wäre die Annahme fiktiv gewesen, so hätte man sagen können: Jetzt denk doch mal scharf nach, was macht Sinn..

    Aber wenn jetzt sich weder die RLST noch die RTW Besatzung traut, die Feuerwehr zu alarmieren, dann stimmt in D was nicht mehr
    d
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Zitat Zitat von hannibal

    Leider scheint es kein Gedankenexperiment zu sein, das Ludwig da führt, sondern mit realem Hintergrund.

    d
    Grüße,

    genau so ist es, um persönliche Folgeschäden bezüglich des Threads zu vermeiden, werden keine betreffende Namen und Institutionen an dieser Stelle genannt!

    Wir hatten 2 aktuelle Beispiele:

    Fall 1:
    RTW fordert Feuerwehr nach -> Leitstelle ... von RK ... 83/1 kommen; Leitstelle hört; benötigen hier die Feuerwehr zwecks auslaufende Betriebsmittel nach VKU; ist Polizei schon vor Ort?; Nein noch nicht vor Ort; RK ... 83/1 bitte auf die Beamten warten das ist denen ihre Aufgabe! Verstanden Ende-

    Fall 2:

    Mitarbeitergespräch:
    Vorgesetzter zu RA Müller, die Feuerwehr wird durch uns nicht mehr zu auslaufenden Kraftstoff nachgeholt. Denkt dran wer anfordert der bezahlt!
    Alle anderen 18 Mitarbeiter haben natürlich jetzt auch Angst und werden sich auf Garantie nie mehr dazu hinreissen lassen die F nachzuholen!

    Sinn und Zweck der Sache:

    Ich will das ganze entkräften!

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