Guten Morgen Ludwig,
Da ich selber Feuerwehrmann, Rettungsassistent und Leitstellendisponent bin versuche ich nun mal Dir deine Fragen zu beantworten.
JA - da durch die auslaufenden Betriebsstoffe zweierlei Gefahren ausgehen- Ist die Nachforderung der Feuerwehr durch den Rettungsdienst legitim?
1) Gefahr für Personen z.B. durch Entzündung, hierbei ist es vollkommen unerheblich welche Personen gefährdet sind (RD-Personal, Polizei, Dritte).
2) Gefahr für die Umwelt z.B. durch versickern ins Erdreich und daraus resultierende Grundwasserveschmutzung, Einspülen in die Kanalisation durch Regen oder ablaufen in stehende oder fließende Gewässer.
Ja und Nein- Sollte der RD die Entscheidung lieber der Polizei überlassen?
Ja, wenn die anwesenden Beamten die Gefährdung erkennen und addäquate Maßnahmen ergreifen z.B. Fw oder THW zur Gefahrenabwehr und/oder Schadensbeseitigung nachalarmieren.
Nein, wenn die Beamten die Gefahren nicht er- oder verkennen.
In diesem Fall ist eine Nachforderung der Fw durch das RD-Personal völlig gerechtfertigt oder wenn, wie in diesem Fall, die Pol noch nicht vor Ort ist.
Das kommt ganz auf den weiteren Verlauf des Einsatzes, bzw. der Entwicklung an der Einsatzstelle an und ob im weiteren Verlauf des Einsatzes jemand geschädigt wird und/oder ob jemand Anklage erhebt bzw. Anzeige erstattet wegen z.B. Unterlassen, grob fahrlässigen Handelns oder billigender Inkaufnahme.- Welche eventuellen rechtlichen Konsequenzen könnte es für die Assistenten (+ Disponent in der RLST) haben wenn sie die Nachforderung unterlassen bzw. die Gefahr ignorieren?
Hier jetzt alle Möglichkeiten und Szenarien durchzuspielen würde allerding den Rahmen sprengen.
Da müßtes Du dich mal in einschlägigen Rechtsforen schlau machen oder mal "Googlen"- Wo gibt es schon Urteile bzw. Rechtssprechungen?
Ansonsten kommen hier folgende Gesetze zum tragen: Feuerwehr Gesetz (FwG), Brandschutzgesetz (BrSchG) und Gesetz zu Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
Das kommt ganz auf die Anforderungssituation und auf die dort gültige Gebührenordnung an.- Stimmt die Aussage "Wer anfordert der bezahlt!"?
Besteht eine, oder eine vermeintliche Gefahr für Personen, Umwelt und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist dieser Einsatz der Fw in der Regel gebührenfrei bzw. trägt diese Gebühren der Verursacher oder dessen Versicherung.
Besteht keine Gefahr für Personen, Umwelt und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist dieser Einsatz der Fw in der Regel gebührenpflichtig z.B. wenn Du die Fw zur Türöffnung deiner eigenen Wohnung rufst weil Du den Schlüssel verlegt oder verloren hast.
Ich hoffe ich konnte Dir mit den Ausführungen schon mal ein wenig helfen.
Wenn Du noch weitere Fragen hast sprich mich ruhig an.
Gruß Carsten
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Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und basiert auf meinem eigenen Wissen und Erfahrungen