Ist die Nachforderung der Feuerwehr durch den Rettungsdienst legitim?
Ja ist sie. Jeder Mensch kann in der BRD die Feuerwehr anfordern bzw. nachfordern, wenn Gefahr im Verzug ist. Und das ist es hier.


Sollte der RD die Entscheidung lieber der Polizei überlassen?
Mit welcher Begründung? Die Polizei ist noch nicht an der Einsatzstelle und trifft erst 15 Minuten später als der Rettunggsdienst ein. Die Gefahr ist aber schon vorhanden und wurde durch den Rettungsdienst erkannt, welcher diese Gefahr nicht beseitigen kann. Außerdem: Welche Qualifikation in diesem Bereich hat denn die Polizei, die der Rettungdienst nicht hat? (Es geht sich nur um Nachforderung der Feuerwehr!)

Welche eventuellen rechtlichen Konsequenzen könnte es für die Assistenten (+ Disponent in der RLST) haben wenn sie die Nachforderung unterlassen bzw. die Gefahr ignorieren?
Wenn die Gefahr durch den Rettungsdienst erkannt wurde, ist er verpflichtet diese Gefahr weiterzumelden. Der Disponent in der Leitstelle sollte diese Information tunlichst weitergeben bzw. entsprechende Stellen alarmieren. Der Rettungsdienst erkennt die Gefahr und meldet nicht weiter. Oder der Disponent alarmiert nicht die zuständigen Stellen--> Es passiert z.B. ein Folgeunfall oder Trinkwasser wird kontaminiert. Man kann dem Rettungsdienst ein Versäumnis nachweisen und der Träger bzw. Betreiber des Rettungsdienstes haftet hierfür oder halt der Betreiber bzw. Träger der Leitstelle. (In NRW ist dies kein sonderlich großes Problem, da die Leitstelle gleichermaßen für der Feuerschutz, sowie den Rettungdienst zuständig ist.)

Stimmt die Aussage "Wer anfordert der bezahlt!"?
Vom Prinzip her stimmt diese Aussage (zumindest für NRW im Bereich der technischen Hilfeleistungen). Aber in dem konkreten Fall kommt für die Kosten bzw. Beseitigung der Gefahr die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Dafür gibt es die Haftpflicht u.a. doch.

Fazit: Ich bin froh, dass bei uns Feuerwehr und Rettungsdienst aus einer Hand kommen!

Gruß
Michael