Fast, die Landes und Bundesfahrzeuge dürfen die Bundesrepublik Deutschland nur nach "Voranmeldung" bei der zustädigen Stelle (War das jetz das BMI? *g* ka) verlassen.Zitat von NWD
MfG Fabsi
Fast, die Landes und Bundesfahrzeuge dürfen die Bundesrepublik Deutschland nur nach "Voranmeldung" bei der zustädigen Stelle (War das jetz das BMI? *g* ka) verlassen.Zitat von NWD
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