Die PDV810 ist für alle BOS verbindlich.
MfG
Frank
Die PDV810 ist für alle BOS verbindlich.
MfG
Frank
Na ja, bei der Feuerwehr wird sich nur im Einsatzfalle an- und abgemeldet oder wenn ein Fahrzeug in die Werkstatt geht bzw. längere Zeit nicht einsatzbereit ist.Zitat von F64098
Kenne ich jedenfalls so. Und ich glaube nicht, dass sich jeder MTW wegen 5 Minuten Fahrt in den Baumarkt abmeldet. Da könnten die auf der Leitstelle ja bald nen eigenen Disponent pro Funkverkehrskreis nur für die Feuerwehr einstellen...
Bei uns meldet man sich bei jeder Aus- und Einfahrt an bzw. ab! Es halen sich auch alle dran!
... oder FMS einführen.Zitat von Allmächtiger
Natürlich hast Du Recht, irgendwo muß man eine Grenze für sinnlosen Funkverkehr ziehen.
Zumindest in der grauen Theorie ist die Leitstelle (=nachgeordnete Betriebsleitung) aber nicht befugt, von den Vorschriften der PDV810 nach unten hin abzuweichen.
Mfg
Frank
Ok, mit FMS würde die Sache schon anders aussehen...
Aber wenn so eine kleine pflichtbewusste Dorffeuerwehr zur Bewegungsfahrt abmeldet, sieht man das genervte Gesicht des Disponenten durch das Funkgerät.
Zumal der auf einer ILS für 3 Kreise + eine größere Stadt (Kaiserslautern) sicher was besseres zu tun hat...
Also, ich kenne das so, dass Bewegungsfahrten einmal pro Monat gemacht werden. Der Dialog zum Anmelden und zum Abmelden dauert jeweils - mit viel Pessimismus - eine Minute. Das wären dann ganze 0,005 % der Monatsarbeitszeit einer Leitstelle. Bei einer Leitstelle, bei der der FW- Kanal durch 5 Leute im Schichtsystem besetzt wird, kommt das sogar nur etwas mehr als zweimal im Jahr vor.Zitat von Allmächtiger
Wenn Eure Disponenten schon bei so etwas genervt sind, sollten sie sich mal überlegen, ob sie für diesen Job geeignet sind!!!
Gruß, Mr. Blaulicht
Zitat von Allmächtiger
Also ich als DISPO würde die Info wo meine Legionen sind nicht als unnötig bezeichnen.Zitat von F64098
Was aber unter Umständen Sinn macht wäre das ein oder andere Male das Telefon zu nutzen. Kostet nix, tut keinem weh, genau so gut wie Funk
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ein typischer Fall von Theorie (Dienstvorschrift) und Praxis...
Bei uns ist es so (auf dem kleinen Dienstweg) geregelt:
Rettungsdienst: Abmeldung bei verlassen des Funkkreises (Wechsel auf die nächste Leitstelle) ansonsten alle Fahrten, auch Leer- und Besorgungsfahrten, werden per FMS gemeldet.
Feuerwehr: Hat die Wehr nur ein Fz und verlässt ihr Einsatzgebiet oder ist defekt- Abmeldung bei der Leitstelle mit Hinweis auf die Wehr, die den Brandschutz übernehmen soll... Ist die Einsatzbereitschaft der Wehr weiterhin gegeben, oder hat sie mehr als ein Löschfahrzeug, brauch man nicht abzumelden.. Sonstige Änderungen oder Ausfälle bei der Einsatzbereitschaft werden per Telefon oder Fax geregelt
Ansonsten wird bei verlassen des Landkreises (Funkverkehrskreis) abgemeldet.
Alle sonstigen HiOrgs turnen auf ihren eigenen Hauskanälen rum und machen, was sie wollen.
Gruß Markus
Diese Kenntnisse sind aber, bezogen auf die Feuerwehr, nicht unbedingt nutzbringend, da es sich (i.d.R.) um Einzelfahrzeuge mit unklarer Besatzungsstärke handelt. Da fange ich dann nicht das diskutieren an und verzögere unnötig die Alarmierung.Zitat von hannibal
Erstmal "draufdrücken" und dann werden wir schon sehen, wer sich wie und wo meldet.
Ein Telefongespräch dauert aber grundsätzlich wesentlich länger als ein Funkgespräch und bindet somit mehr Arbeitskraft.Was aber unter Umständen Sinn macht wäre das ein oder andere Male das Telefon zu nutzen. Kostet nix, tut keinem weh, genau so gut wie Funk
Außerdem ist bei Funkgesprächen ausgeschlossen, daß sich 5 Fahrzeuge gleichzeitig "abmelden". Bei Telefongesprächen kann das ohne weiters passieren.
MfG
Frank
in Ländlichen Regionen mit längeren Anfahrtszeiten und wo die FME Alarmierung nicht grade so häufig anzufinden ist, finde ich eine Abmeldung vom Gerätehaus zur Bewegunsfahrt und sonstiges sinnvoll, da der Disponent bei einer Kritische Alarmierung z.b wo Pa´s benötigt werden zur Menschen rettung gleich eine Stufe höher alarmieren kann, wenn z.b ein LF derzeit auf Bewegungsfahrt ist.Zitat von F64098
Denn es gibt immer noch Gemeinden wo es nur 1 Fahrzeug mit Pa gibt, und wenn genau diese Fahrzeug auf bewegungsfahrt ist dann...
Ich weiss die Wahrscheinlichkeit dass diese Fall eintritt ist zwar schwindend gering aber er kann durchaus vorkommen.
...da kann ich als "Leitstellenbulle" Dir nur in vollem Umfang zustimmen, außerdem weiß ich nicht was es da zu diskutieren gibt die DV/PDV 810 sagt es doch klar und deutlich aus und ist verbindlich für alle BOS-Funkstellen.Zitat von F64098
Desweiteren sollte ja wohl bekannt sein, dass jeder der ein 2 oder 4-Meter BOS-Funkgerät bedient eine Einweisung gemäß DV/PDV 810 haben muß und somit auch Kenntnis von den geeltende Vorschriften hat.
Gruß Carsten
Geändert von Pille112 (24.05.2007 um 10:11 Uhr)
Gruß Carsten
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hi,
also hier hat die Feuerwehr "das Sagen" und alles an BF / FF / RD / KatS ist auf einem Kanal und "unterliegt" der Leitstelle.
BF und RD haben alle FMS von daher merkt man da nicht viel aufm Funk außer das diese Fahrzeuge immer logischerweise voll einsatzbereit unterwegs sind.
Die FFs melden sich ( soweit ich das beurteilen kann ) zumindest zu längeren Dienstfahrten / Ausbildungsfahren immer aus mit aktueller Stärke.
Beim KatS ist es etwas unterschiedlich. Da alle Landes & Bundesfahrzeuge nur mit Genehmigung bewegt werden dürfen, melden die sich immer aus.
Frag mich ned nach dem genauen Paragraphen aber irgendwo steht das. Das Anmelden über Funk scheint da erstmal zu reichen.
Was das Verlassen des eigenen Sprechfunkverkehrskreises angeht, wird das oft in einem Atemzug mit der Ausmeldung getan
Sprich " Der x-xx-x ist aus Dienstfahrt nach X-Dorf " oder sowas.
Wieso ich das aber immer mache ist recht einfach:
Die Leitstelle ist immer recht angepisst wenn man rumfährt und sich dann "aus heiterem Himmel" meldet weil man nen VU oder sowas zufällig abgreift.
( Lacht ned, is mir schon passiert. )
Fast, die Landes und Bundesfahrzeuge dürfen die Bundesrepublik Deutschland nur nach "Voranmeldung" bei der zustädigen Stelle (War das jetz das BMI? *g* ka) verlassen.Zitat von NWD
MfG Fabsi
...doch ich denke schon - ist ja auch versicherungstechnisch relevant ob, wann und wohin sich ein Fahrzeug bewegt (Dokumentation) auch wenn's den "Leitstellenbullen" nervt - ich rede da aus Erfahrung.Zitat von Allmächtiger
Gruß Carsten
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Bis auf wenige Ausnahmen (BF betreibt die Leitstelle), können die (freiwilligen) Feuerwehren tun und lassen, was sie wollen, da sie Einrichtungen der Städte und Gemeinden sind und somit der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen.Zitat von Pille112
Die Leitstelle hat in dieser Hinsicht also weder die "Hofaufsicht" , noch irgendwelche Weisungsbefugnisse.
MfG
Frank
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