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Thema: FMS-Zuteilung geregelt oder Willkür?!?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Actros
    Naja, wie willst du die FMS-Kennungen auch regeln, wenn du 2 mal das gleiche Fahrzeug hast?

    z.B.
    Florian X-Dorf 43/1
    Florian X-Dorf 43/2
    Dafür gabs doch mal so ein schlaues System in NRW. Da konnte man von XX/YY/Z nach AAAA umrechnen, also aus einer herkömmlichen Fahrzeugkennung mit drei Teilkennzahlen eine vierstellige Zahl gewinnen.
    Ich glaube, es gibt im Download-Bereich hier sogar einen Umrechner oder eine Excel-Tabelle dafür.
    Ich sehe das Problem in der freien Wahl der Kreiskenner da: Kreis A benutzt z.B für sein "Rettung A-Kreis 05/85/1" die Kreiskennung 05 und die Fz-Kennung 8501. Dieses Fahrzeug fährt jetzt in den Kreis F. Dort gibt es aber ein Fahrzeug "Rettung F-Kreis 05/85/1". Dieser Kreis arbeitet wie Kreis A und hat lustig die Kreiskennung 05 und die Fz-Kennung 8501 an dieses Auto vergeben. Wenn nun das Fahrzeug aus A-Kreis in F-Kreis eine Verlegung fährt und sich per Status 9 anmeldet, kann doch der LSt-Rechner nicht unterscheiden, ob es Fahrzeug A-Kreis 05/85/1 oder F-Kreis 05/85/1 ist! Das ist das große Problem dabei!!!

    Gruß,
    Funkwart

  2. #2
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    Nun wenn man zwei gleiche Fahrzeuge hat, hat man aber zwei verschiedene Funkrufnamen und somit auch zwei verschiedene FMS Kennungen.

    Wie ich schon sagte, ich weiß das dies nicht unüblich ist, aber warum das gemacht wird, ist mir auch rätzelhaft.

    Es ist auch oftmals nicht nur die Ortskennung die anders ist, sondern manchmal auch die Fahrzeugkennung. Mir ist da ein Beispiel eines privaten Rettungsdienstes bekannt, das ist aber nicht weite wild, weil die eine andere BOS Kennung haben und sind somit eindeutig identifizierbar.

    Bei den Fremdanmeldungen ist es ja eh meistens so, das diese mündlich über den Äther gehen. Hier ist es sehr selten, das sich über Status 9 angemeldet wird. Sollte es aber wirklich so sein, das ein Fahrzeug aus dem Kreis A, die Kennung von Kreis F hat und sich im Kreis F über die 9 anmeldet wird es denke ich bei dem jeweiligen Disponenten klingeln und er wird hoffentlich nachfragen. Zumal Status 9 auch oft die Bedeutung "Notarzt aufgenommen" hat.

  3. #3
    Christian Gast
    Hallo,

    es ist mitnichten "frei Schnauze" vergeben.

    Vielmehr gibt es einen Erlass des IM NW vom 11.03.1993 "Klingenbiehl'scher Erlass".

    Dort ist exakt geregelt wie die Vergabe von FMS Kennungen auf Basis der Funkrufnamen zu erfolgen hat.

    Habe dieses 50 Seiten-Pamphlet nur als gedrucktes Dokument. Es kann jedoch bei der ZPD Duisburg angefordert werden.

  4. #4
    Registriert seit
    03.04.2003
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    88
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hallo,

    es ist mitnichten "frei Schnauze" vergeben.

    Vielmehr gibt es einen Erlass des IM NW vom 11.03.1993 "Klingenbiehl'scher Erlass".

    Dort ist exakt geregelt wie die Vergabe von FMS Kennungen auf Basis der Funkrufnamen zu erfolgen hat.

    Habe dieses 50 Seiten-Pamphlet nur als gedrucktes Dokument. Es kann jedoch bei der ZPD Duisburg angefordert werden.
    Hallo,

    gibt es den "Klingenbiehl'scher Erlass" auch wo anders?
    (mich interessiert vor allen die Umschlüsselung der Fahrzeugkennung von 9-48-2 auf 374C, aber nicht nach System NRW da ist es dann 3798 )
    Danke!
    Gruß René

  5. #5
    Christian Gast
    Hallo,

    wieso hast Du Angst vor der Polizei ??? ;-)

    3798 ist auf jeden Fall nach o.g. Erlass für NRW gültig und richtig !

  6. #6
    Registriert seit
    03.04.2003
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    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wieso hast Du Angst vor der Polizei ??? ;-)
    Antwort: nein


    Nach „irgendeiner“ Tabelle ist aber auch 9-48-2 374C , oder?
    Ist im "Klingenbiehl'scher Erlass" nur NRW beschrieben?
    Gilt der "Klingenbiehl'scher Erlass" auch für andere Bundesländer (Fahrzeugkennung)?
    Ist im "Klingenbiehl'scher Erlass" die Fahrzeugkennung für andere Bundesländer beschrieben?

    Grund meiner Fragen ist.
    Die Feuerwehren in unserem Landkreis verwendeten bis jetzt kein FMS.
    Nun, nach Zusammenschluss zur Regionalleitstelle „Nortwest“ (Land Brandenburg) wird FMS erwünscht.
    Da einige FMS-fähige FuG in unserer Gemeinde vorhanden sind, wurden diese aktiviert.
    Dabei ist mir aufgefallen das die Leitstelle zum Beispiel ein 9-48-1 364C und 9-48-2 374C zugeteilt hat. Nach welcher Tabelle wird da gegangen? NRW ist es nicht, oder?

    Gruß René

  7. #7
    Registriert seit
    30.11.2005
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    Zitat Zitat von obst13e Beitrag anzeigen
    Nun, nach Zusammenschluss zur Regionalleitstelle „Nortwest“ (Land Brandenburg) wird FMS erwünscht.
    Da einige FMS-fähige FuG in unserer Gemeinde vorhanden sind, wurden diese aktiviert.
    Dabei ist mir aufgefallen das die Leitstelle zum Beispiel ein 9-48-1 364C und 9-48-2 374C zugeteilt hat. Nach welcher Tabelle wird da gegangen? NRW ist es nicht, oder?

    Gruß René
    Hi,
    also eigentlich sollte Klingebiehl angewendet werden. Gut zu wissen, dass da nun von Potsdam abgewichen wird. Die Potsdamer Fahrzeuge selbst sind nach Klingebiehl.
    Der zuständige Kollege für die Regionalleitstellen des Landes sitzt zwei Zimmer neben mir, Thema werd ich Montag mal ansprechen.

    Schickst du mir bitte mal deine Mailadresse per PM?
    Viele Grüße und noch ein schönes WE!

    Knut

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