Hallo,
wieso hast Du Angst vor der Polizei ??? ;-)
3798 ist auf jeden Fall nach o.g. Erlass für NRW gültig und richtig !
Hallo,
wieso hast Du Angst vor der Polizei ??? ;-)
3798 ist auf jeden Fall nach o.g. Erlass für NRW gültig und richtig !
Antwort: nein
Nach „irgendeiner“ Tabelle ist aber auch 9-48-2 374C , oder?
Ist im "Klingenbiehl'scher Erlass" nur NRW beschrieben?
Gilt der "Klingenbiehl'scher Erlass" auch für andere Bundesländer (Fahrzeugkennung)?
Ist im "Klingenbiehl'scher Erlass" die Fahrzeugkennung für andere Bundesländer beschrieben?
Grund meiner Fragen ist.
Die Feuerwehren in unserem Landkreis verwendeten bis jetzt kein FMS.
Nun, nach Zusammenschluss zur Regionalleitstelle „Nortwest“ (Land Brandenburg) wird FMS erwünscht.
Da einige FMS-fähige FuG in unserer Gemeinde vorhanden sind, wurden diese aktiviert.
Dabei ist mir aufgefallen das die Leitstelle zum Beispiel ein 9-48-1 364C und 9-48-2 374C zugeteilt hat. Nach welcher Tabelle wird da gegangen? NRW ist es nicht, oder?
Gruß René
Hi,
also eigentlich sollte Klingebiehl angewendet werden. Gut zu wissen, dass da nun von Potsdam abgewichen wird. Die Potsdamer Fahrzeuge selbst sind nach Klingebiehl.
Der zuständige Kollege für die Regionalleitstellen des Landes sitzt zwei Zimmer neben mir, Thema werd ich Montag mal ansprechen.
Schickst du mir bitte mal deine Mailadresse per PM?
Viele Grüße und noch ein schönes WE!
Knut
Noch mal eine Frage:
Ist der Bereich Fahrzeugkennung (Block 5-8) im "Klingenbiehl'scher Erlass" gleich den Bereich Fahrzeugkennung (Block 5-8) auf der Seite
http://funkmeldesystem.de/download/m...loadfile&i=201 ?
Danke!
Gruß René
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