Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
Hallo,

es ist mitnichten "frei Schnauze" vergeben.

Vielmehr gibt es einen Erlass des IM NW vom 11.03.1993 "Klingenbiehl'scher Erlass".

Dort ist exakt geregelt wie die Vergabe von FMS Kennungen auf Basis der Funkrufnamen zu erfolgen hat.

Habe dieses 50 Seiten-Pamphlet nur als gedrucktes Dokument. Es kann jedoch bei der ZPD Duisburg angefordert werden.
Hallo,

gibt es den "Klingenbiehl'scher Erlass" auch wo anders?
(mich interessiert vor allen die Umschlüsselung der Fahrzeugkennung von 9-48-2 auf 374C, aber nicht nach System NRW da ist es dann 3798 )
Danke!
Gruß René