Hi!

Zitat Zitat von Borsti
Hallo,

die FMS-Kennung besteht bekanntlich aus acht Stellen (Ziffern und Buchstaben). Die ersten vier sind einheitlich aufgebaut und die Vergabe ist zwingend geregelt.
Richtig, in der TR-BOS "Funkmeldesystem", hab ich ja gesagt.

Zitat Zitat von Borsti
1=Organisation, 2=Bundesland, 3+4=Landkreis - was mit den letzten vieren geschieht ist dem jeweiligen Landkreis überlassen. Dieser kann die letzten Stellen entweder sinnvoll vergeben oder auch mit den vier Ziffern des amtlichen Behörden-Kfz.-Kennzeichen...
Genau, mit den letzten 4 Ziffern! Aber im ausgangsposting ging es doch darum das die landkreiskenner auch für den Funkrufnamen mitverwendet werden sollten.

Zitat Zitat von Funkwart
Das Fahrzeug Rettung 01/83/3 hat nun als Kreiskenner 01 und als Fahrzeugkenner 8303.
Zitat Zitat von Borsti
Eine Verwechslung, wie im o.g. Fall beschrieben, scheidet somit grundsätzlich aus!
Solange man sich an die TR hält natürlich. Genau das war ja die intention meines Beitrages. Wenn man sich aber nicht dran hält, dann kann es zu verwechslungen kommen.

Zitat Zitat von Borsti
Ein "U" wird häufig dann von der LSt. als "negative" Quittung versandt, wenn das Fzg. sich in keinem aktiven Einsatz befindet. Unbekannte FMS-Kennungen hingegen erhalten eine normale Quittung - also ohne das "U"....
Naja, mag ja sein das das so bei euch gelöst ist, allerdings existiert laut TR BOS "Funkmeldesystem" garkein "U" als Quittung. (Siehe Anlage 4 zur TR BOS "Funkmeldesystem")

Bei uns gibt es als "Statusfolgefehler" (also wen man z.B. beim RD nach der 7 die 1 drückt, was ja logisch nicht geht, ohne die 8) ein F. Auch das ist nicht ganz TR-BOS konform, weil das F ja bedeutet: "Kommen sie über Draht"

poldy