Hallo,
die FMS-Kennung besteht bekanntlich aus acht Stellen (Ziffern und Buchstaben). Die ersten vier sind einheitlich aufgebaut und die Vergabe ist zwingend geregelt.
1=Organisation, 2=Bundesland, 3+4=Landkreis - was mit den letzten vieren geschieht ist dem jeweiligen Landkreis überlassen. Dieser kann die letzten Stellen entweder sinnvoll vergeben oder auch mit den vier Ziffern des amtlichen Behörden-Kfz.-Kennzeichen...
Eine Verwechslung, wie im o.g. Fall beschrieben, scheidet somit grundsätzlich aus!
Ein "U" wird häufig dann von der LSt. als "negative" Quittung versandt, wenn das Fzg. sich in keinem aktiven Einsatz befindet. Unbekannte FMS-Kennungen hingegen erhalten eine normale Quittung - also ohne das "U"....