Da wäre ich vorsichtig mit. In Deutschland gibt es eine freie Arzt- und somit Krankenhauswahl. Wenn man es ganz genau nimmt, entscheidet der Patient in welches Krankenhaus er möchte. Man kann ihm zwar die Beweggründe für ein anderes Krankenhaus darlegen und ihn überreden (zu 99,9 % funktioniert das in der Praxis auch), aber letztendlich trifft der Patient die Entscheidung. Dies geschieht ungeachtet etwaiger zusätzlich versursachter Kosten, welche der Patient zu tragen hat. (Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 76) Eine Möglichkeit dies zu umgehen wäre eine Einweisung unter vorübergehender "Entmündigung" (in NRW --> nach § 18 PsychKG Absatz 4 und 5) oder die Ingewahrsamname zum Selbstschutz (Polizeigesetz)Zitat von Mr. Blaulicht
Gruß
Michael