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Thema: So schnell ist man arbeitslos

  1. #1
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  2. #2
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    So schnell ist man arbeitslos

    Da sieht man´s mal wieder...
    Wir müssen Entscheidungen in Sekunden treffen, andere haben dazu Tagelang Zeit.

    Dienstvorschrift, Dienstvorschrift... und wo bleibt der Mensch dabei ??
    Auch ich treffe manchmal Entscheidungen außerhalb der Dienstvorschriften !!

    Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen...

    Grüsse


    Firemen

  3. #3
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    Schön und gut, aber es wurden tatsächlich - zumindest laut diesem Bericht - wichtige Maßnahmen unterlassen.
    Eine BZ-Bestimmung ist Goldstandart und einfach durchzuführen. Ein EKG ist ebenfalls Standart. Und das Transportziel legt nicht ein Angehöriger fest. Der kann zwar Wünsche äussern, die man ja auch berücksichtigen kann, wenn mehrere Krankenhäuser in Betracht kommen. Ansonsten ist prinzipiell das nächste geeignete Haus anzufahren.
    Was mir an der Geschichte nicht ganz kar ist, ist die Tatsache, warum ein Rettungssanitäter verantworlich einen Notfallpatienten versorgt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Und was ist mit dem anderen Kollegen? Er wird ja kaum allein gefahren sein.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Und das Transportziel legt nicht ein Angehöriger fest. Der kann zwar Wünsche äussern, die man ja auch berücksichtigen kann, wenn mehrere Krankenhäuser in Betracht kommen. Ansonsten ist prinzipiell das nächste geeignete Haus anzufahren.
    Da wäre ich vorsichtig mit. In Deutschland gibt es eine freie Arzt- und somit Krankenhauswahl. Wenn man es ganz genau nimmt, entscheidet der Patient in welches Krankenhaus er möchte. Man kann ihm zwar die Beweggründe für ein anderes Krankenhaus darlegen und ihn überreden (zu 99,9 % funktioniert das in der Praxis auch), aber letztendlich trifft der Patient die Entscheidung. Dies geschieht ungeachtet etwaiger zusätzlich versursachter Kosten, welche der Patient zu tragen hat. (Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 76) Eine Möglichkeit dies zu umgehen wäre eine Einweisung unter vorübergehender "Entmündigung" (in NRW --> nach § 18 PsychKG Absatz 4 und 5) oder die Ingewahrsamname zum Selbstschutz (Polizeigesetz)

    Gruß
    Michael
    Geändert von Paramedic (27.03.2007 um 21:28 Uhr)

  6. #6
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    Moin moin,

    gegen eine freie Arztwahl ist nichts einzuwenden, wenn der Patient selbst dort hinfährt.
    Aber auf jedem Einweisungsschein steht "nächstes geeignetes Krankenhaus". Und genau da bringe ich die Patienten hin, besonders, wenn es sich um eine so absolute Notfallsituation wie eine Bewusstlosigkeit handelt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    habe das leider auch schon gemacht (Asche auf mein Haupt) motiviert durch einen HA RettAss , aber BZ , Atmung , RR , EKG , Puls ,Pupillenkontrolle gemacht war alles Normal nur der Patient war nicht erweckbar ergo: NEF

    Gruß Michael
    Geändert von Brandbatsch (28.03.2007 um 09:34 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  8. #8
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    was soll die jammerei?

    bewusstlose person ist in By eine ganz klare NA indikation.
    und das weiss jeder, der in By RTD fährt.
    also wird der NA nachgefordert und aus.
    nicht nachher gejammert.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  9. #9
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    Der betroffene Sanitäter kann froh sein, dass die Frau das "überlebt" hat. Wäre sie verstorben, wäre die Angklage wohl nicht so glimpflich ausgefallen, sondern eher in Richtung Totschlag gegangen.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  10. #10
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    So, ich geh jetzt Heim und verklag meine Frau.
    Hat mich wieder nicht geweckt.

    Nachdem ihre Ausrede immer ist, ich war ja mal wieder Bewusstlos und sie selbst im Rettungsdienst war....

    Spaß beiseite:
    Das Urteil ist schon gerechtfertigt, wobei ich schon hart finde das er seinen Job los ist.
    Währe wahrscheinlich jetzt der zuverlässigste Notarztverständiger.
    Mann sollte auch als erfahrender Mitarbeiter eine zweite Chance bekommen.

    Gruß
    cockpit

  11. #11
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    Ich muss sagen das ich das ganze Übetrieben finde.

    Jeder mach Fehler, dafür gibts Abmahnungen!

    Der RS währe mit Sicherheit nicht verklagt worden, wenn der Sohn nicht Arzt währe. Ich denke die Initative geht ganz stark von dem Sohn aus, da er sich als Arzt übergangen fühlt und einen schuldigen sucht.

    Man muss heute im RD genau aufpassen was man macht. Vor Jahren hat der Automechaniker des ADAC noch Infusionen gelegt ohne 2-jährige Ausbildung. Heute macht der RS/RA eine fundierte Ausbildung und darf weniger als ne Krankenschwester/Arzthelferin, ist das Richtig?????
    Wenn man einem Patienten einen Zugang legt, muss man Angst haben vom NA oder Dr. im KH verklagt zu werden, weil sich einer gekränkt fühlt da er ja der Arzt ist und deswegen kein anderer diese Maßnahmen durchführen darf (Auch auf andere Maßnahmen übertragbar), und wenn ich einen Zugang legen muss ist es natürlich auch sofott NA-Pflichtig!

    Mittlerweile darf man nur noch Maßnahmen treffen, wenn man den NA / Arzt kennt und weis da kommt nichts. Egal ob er zum wohle oder unwohle des Patienten geht.

    Zum Fall: Ich hätte genauso gehandelt, wenn der Pat oder nächste Angehörige ein Wunschkrankenhaus nennt und dort hin möchte, fahre ich Ihn soweit es möglich ist auch dorthin => freie Arztwahl in der BRD. Da ja zu 99,99% klar war woher der Krampfanfall kam und sie diese öfter hatte, desweiteren wurde Sie in dem Wunschkrankenhaus behandelt und man kennt die gute Frau. In einem anderen Krankenhaus hätte das ganze Prozädere länger gedauert. So das ich behaupte egal wie weit der Fahrweg in diesem Fall war sie gleichschnell eine optimale Behandlung erhielt.

    EKG, BZ, usw gehören natürlich zu den Standarts, warum diese nicht erfüllt wurden kann ich nur drüber spekulieren. Das Fand ich war ein Fehler aber kein Grund diesem Mann zu Kündigen und zu verklagen.


    Über medizinische Hintergründe und Entscheidunhen im RD kann man nur spekulieren, jeder legt es sich so aus wie es Ihm gerade passt. Wobei das RD-Team vor Ort am besten die Situation schildern / einschätzen kann als ein Mediziner als Gutachter.

    Hab von Fällen gelesen und gehört, bei denen RS/RA notwendige Maßnahmen getroffen haben und NA´s hinterher diese Maßnahmen als unbegründet darlegten und es zu Disziplinarverfahren und Klagen kam.

    Fazit: Fehler wurden gemacht, Kündigung und Geldstrafe halte ich für übertrieben. Eine Mahnung hätte voll gereicht.

    Mfg
    Chris

  12. #12
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    ihr habt da sicher alle recht, das ändert nix daran, das hier in BY bewusstlosigkeit ganz klar eine NA indikation ist.
    und darum denke ich is es gegangen in erster linie, nicht um das ziel KH.
    das ist halt mal eine DV und daran haben wir uns zu halten.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  13. #13
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    Zitat Zitat von Chr881986
    Heute macht der RS/RA eine fundierte Ausbildung und darf weniger als ne Krankenschwester/Arzthelferin, ist das Richtig?????
    Ja! *lol*
    Zitat Zitat von Chr881986
    Wenn man einem Patienten einen Zugang legt, muss man Angst haben vom NA oder Dr. im KH verklagt zu werden, weil sich einer gekränkt fühlt da er ja der Arzt ist und deswegen kein anderer diese Maßnahmen durchführen darf
    Verklagen kann einen nur der Geschädigte, also derjenige, dem zum Beispiel ein Zugang gelegt wurde. Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
    zakdipps Gast
    Ich geb da auch den anderen recht , eine Anklage und Kündigung ist übertrieben.

    Aber da sieht man mal wieder das es Ärzte gibt die es nicht leiden können wenn sie übergangen werden. Der Rentner selbst hätte da nix gesagt , aber weil Sohn sagt der RA war böse , da musst du ihn verklagen.

    Irgendwann wirst noch verklagt wenn du bei ner Reanimation dem Patieten dir Rippen brichst

  15. #15
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    nicht vergessen !

    Verschiedene Parameter abfragen zB. "ist ein Angehöriger Ihrer Familie Mediziner oder Rechtsanwalt"

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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