Das Gerät hat keine e1 Zulassung. Und damit darf es nicht mehr in neue Fahrzeuge eingebaut werden. Egal ob TR-BOS oder nicht. Ausnahmen gelten nur für nach TR-BOS zugelassene Geräte.
Das Gerät hat keine e1 Zulassung. Und damit darf es nicht mehr in neue Fahrzeuge eingebaut werden. Egal ob TR-BOS oder nicht. Ausnahmen gelten nur für nach TR-BOS zugelassene Geräte.
Danke, das ist zwar nicht die Antwort die ich eigentlich hören wollte aber gut damit müssen wir jetzt leben .....
Gruß Bendi
@Christian
ÄHHH, Die Änderung der KFZ-Richtlinie ist dir bekannt?
Die gilt für alle FUNKGERÄTE die entsprechende Anforderungen hinsichtlich des Störpotenzials erfüllen.
Nur sind die BOS Geräte in der Stellungnahme des PTI als einzige halt ausdrücklich genannt, da das PTI sich halt nur mit BOS befasst...
Eine explizite Ausnahmegenehmigung gibt es NICHT!
Aber da die entsprechenden Grenzwerte für die alten BOS-Geräte dieselben waren wie für alle anderen FTZ geprüften Geräte, ist für alle Geräte mit den entsprechenden Prüfzeichen (FTZ/ZZF/Z) das Vorliegen der Vorraussetzungen anzunehmen...
Nur bei Geräten mit "NUR" CE vor dem Stichtag währe ich vorsichtig!
Denke es dreht sich also nur um die BOS-Zulassung.
Für RLP kenne ich die Bedingungen gerade nicht...
Gruß
Carsten
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