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Thema: 2m Feststation Motorola MR 3048

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo
    Erst mal danke für die Info .Über weitere Infos bin ich natürlich immer dankbar.
    Also so ist das ,dachte immer das wäre ein ganz normales 2m Fug .
    Das hat nämlich eine super Reichweite und sieht nicht gerade wie eins vom Bauhof aus .Doof ist es trotzdem ,mal sehen was sich machen lässt .
    Habe von einem Kameraden vor einigen Wochen 3 Fugs bekommen,die vom Bauhof sind.Werde morgen die Modelle mal genauer unter die Lupe nehmen.
    Denke das sind auch 2m Geräte ...... vielleicht kannst du mir da nochmal helfen .
    Gruß Bendi

  2. #2
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    Hallo,

    Aus welchem BL kommst du?
    In einigen BL ist die Nutzung bestimmter Betriebsfunkgeräte durchaus genehmigt, sowiet diese gewisse Forderungen erfüllen.
    (zb. Anzeige der ECHTEN Kanalnummer, also bei K55 muss auch 55 im Display stehen! beim GM900 möglich)

    Wenn es solche Ausnahmen bei euch im BL nicht gibt, dann sind die Bauhof Geräte auch keinesfalls zugelassen!!!!

    Gruß
    Carsten

  3. #3
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    Hallo Carsten ,
    ich komme aus RLP....Ja die Kanalnummer wird bei uns angezeigt .
    Gruß Bendi


    Habt ihr schonmal etwas wegen eine Norm gehört ?

  4. #4
    Christian Gast
    Das Gerät hat keine e1 Zulassung. Und damit darf es nicht mehr in neue Fahrzeuge eingebaut werden. Egal ob TR-BOS oder nicht. Ausnahmen gelten nur für nach TR-BOS zugelassene Geräte.

  5. #5
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    Danke, das ist zwar nicht die Antwort die ich eigentlich hören wollte aber gut damit müssen wir jetzt leben .....
    Gruß Bendi

  6. #6
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    @Christian
    ÄHHH, Die Änderung der KFZ-Richtlinie ist dir bekannt?
    Die gilt für alle FUNKGERÄTE die entsprechende Anforderungen hinsichtlich des Störpotenzials erfüllen.

    Nur sind die BOS Geräte in der Stellungnahme des PTI als einzige halt ausdrücklich genannt, da das PTI sich halt nur mit BOS befasst...
    Eine explizite Ausnahmegenehmigung gibt es NICHT!

    Aber da die entsprechenden Grenzwerte für die alten BOS-Geräte dieselben waren wie für alle anderen FTZ geprüften Geräte, ist für alle Geräte mit den entsprechenden Prüfzeichen (FTZ/ZZF/Z) das Vorliegen der Vorraussetzungen anzunehmen...

    Nur bei Geräten mit "NUR" CE vor dem Stichtag währe ich vorsichtig!

    Denke es dreht sich also nur um die BOS-Zulassung.
    Für RLP kenne ich die Bedingungen gerade nicht...

    Gruß
    Carsten

  7. #7
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Hallo,

    In einigen BL ist die Nutzung bestimmter Betriebsfunkgeräte durchaus genehmigt, sowiet diese gewisse Forderungen erfüllen.
    (zb. Anzeige der ECHTEN Kanalnummer, also bei K55 muss auch 55 im Display stehen! beim GM900 möglich)
    Gibt es solche Genehmigungen für NRW?

    Gruß Florian.

  8. #8
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    Hallo ,so habe jetzt mal die Bezeichnung von den anderen Fugs.


    1.Bosch KF 168 C-A-1-6-00


    2.Bosch KF 166-6-C-1-A

    Kann man beide auf Kanal 54 bzw 42 stellen bzw. programmieren .

    Gruß Bendi

    P.S. Hat jemand vielleicht Datenblätter oder ne Anleitung von denen?
    Danke

  9. #9
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    Kann man beim AEG Telecar 9 auch, die Frage ist aber ob die Geräte genehmigt sind..

    Gruß Florian.

  10. #10
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    Hallo,also denke mal nicht das die genehmigt sind. Ist aber auch egal da die HFGs leider nicht unsere Frequenz haben ,schade.
    Weiß eventuell jemand ob es möglich ist sie zu programmiern ?

    Gruß Bendi

  11. #11
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    Von welchen Handfunkgeräte sprichst (äh schreibst) Du denn nun?

    Solltest Du die oben erwähnten Mobilgeräte meinen, so ist das GM900 und das KF168 auf jeden Fall (das richtige Equipment vorrausgesetzt) relativ problemlos auf andere Kanäle zu programieren.

    Das Kf166 müsste meines Wissens nach bequarzt werden auf die beiden möglichen Kanäle. ALlerdings ist dort die Kanaländerung mit den entsprechenden Quarzen auch kein Problem, man benötigt dafür halt auch nur die Quarze und jemanden mit entsprechendem KnowHow...

    Infos auch unter:

    http://www.oppermann-telekom.de/

    http://www.fortunecity.de/lindenpark...unk.html#KF166

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