@fwmorpheus
Du hast natürlich grundsätzlich Recht, aber ...
trifft nicht auf die gebräuchliche Darreichungsform zu !

Anlage III (zu § 1 Abs. 1)
verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel :

...
Diazepam:
ausgenommen in Zubereitungen, die ...je abgeteilte Form bis zu 10mg Diazepam enthalten ...

Nachzulesen z.B. hier:
http://bundesrecht.juris.de/btmg_198...ge_iii_60.html


Also bleibts dabei:
Diazepam (in der bei uns gebräuchlichen Darreichungsform) fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz !

Gruß
Bastel