Hallo!

Was verstehst Du denn unter " Aufsteck-Sosi " ?!?
Desweiteren, wird das " Blaue Blinklicht und Einsatzhorn " unter StVZO behandelt, und nicht in der STVO!!

Also, ihr habt alle gute Gründe, zum einen ist es durchaus sinnvoll, z.b. die sog. " First - Responder " deren Fzg. mit Blau-Horn auszustatten!
Andrerseits, könnte es schon zu haarigen Situationen kommen, wenn z.b. eine mittlere FFW, mit 20 - 25 Fahrzeugen auf einmal aus allen Himmelsrichtungen " Presslüftend " ankommen!

Ich denke, auf alle Fälle sollte dieses Thema auf den Prüfstand gebracht werden,
es gibt bestimmt den einen oder anderen wichtigen oder unwichtigen Grund, div. Privatfahrzeuge mit Martinlicht auszustatten!
Da fällt mir z.b. der sog. Notfallmanager ein, und dazu im vergleich
First-Responder. Hier gilt es zuprüfen, ob man dem einen die Zulassung abspricht, und den anderen sie zukommen lässt!

MfG