Hi Fabsi,

vielen Dank für die Unterstützung! Man kann sich Anwaltskosten nur erstatten lassen, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt und man freigesprochen wird. Da diese Verfahren aber stets vorher eingestellt wurden - Stichwort fehlender Anfangsverdacht - wird überhaupt nichts erstattet.
Ich werde trotzdem Strafanzeige gegen einige an den Ermittlungen beteiligte Personen stellen. Ohne näher darauf eingehen zu wollen geht es um die Verschleierung bzw. Zurückhaltung entlastender Umstände, ohne die der Staatsanwalt die Angelegenheit ggf. bereits bevor ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe, eingestellt hätte. Diese Informationen bekomme ich natürlich wieder nur durch die Akteneinsicht, ohne Rechtsanwalt also gar nicht. Ohne diesen geht es also häufig nicht und insbesondere nicht, wenn man sich gegen gewisse Ungerechtigkeiten wehren will.
Ach ja, nicht das jemand denkt ich würde für die Strafanzeige wieder einen Rechtsanwalt beschäftigen. Das ist nicht der Fall! Hierdurch entstehen somit keine weiteren Kosten.
Und vielleicht noch ein paar Worte zu dem Spendenaufruf: ich halte gerne meinen Kopf hin, wenn es um Funkmeldesystem.de geht. Nicht bereit jedoch bin ich, dies um jeden Preis zu tun. Es gab in den vergangenen Jahren wie erwähnt einige Probleme mit falschen Verdächtigungen gegen mich. Und alle wurden bereits im Vorwege, also ohne Gerichtsverhandlung, eingestellt. Die Kosten hierfür habe ich selbst getragen. Nur irgendwann wird das alles zu viel und ich werde vor die Wahl gestellt. Entweder schließe ich Funkmeldesystem.de um dem Ärger zukünftig aus dem Weg zu gehen, oder aber ich frage nach Unterstützung. Da diese Unterstützung nur die Kosten ersetzt, die direkt mit Funkmeldesystem.de zusammenhängen, halte ich einen als völlig unverbindlich zu betrachtenden Spendenaufruf für absolut legitim.
Viele Grüße
Daniel