Hallo hänschenklein,

ganz so ist es nicht. Sofern die Rechtsschutzversicherung davon ausgeht, dass man eine Straftag vorsätzlich begangen hat (wie z. B. in meinem Fall), lehnt diese eine Kostenübernahme ab. Und zwar unabhängig davon, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder nicht oder ob man diese später sogar gewinnt.
Viele Grüße
Daniel