
Zitat von
Paramedic
1.) ist das An- und Abmelden in den durchfahrenen Funkverkehrskreisen denn heutzutage noch erforderlich?
2.) Mich nervt es jedenfalls immer, wenn sich ein wichtiger auswärtiger KTW im Funkverkehrsgebiet an- und abmeldet ohne einen wichtigen Grund.
Michael
@Paramedic,
1.) das ist in der PDV/DV 810 geregelt bzw vorgeschrieben:
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7.2.12 Sprechfunkbetriebsstellen haben sich beim Eintreten in einen Sprechfunkverkehrskreis sowie beim Verlassen eines Sprechfunkverkehrskreises an- bzw. abzumelden.
Beim Verlassen des eigenen Sprechfunkverkehrskreises und beim Eintreten in einen fremden Sprechfunkverkehrskreis ist der Grund anzugeben.
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2.) Ist ja auch ärgerlich, wenn da so einer kommt und es wagt, uns auf der LSt beim TV gucken oder sonstigen wichtigen Tätigkeiten zu stören :-)
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge