
 Zitat von 
Paramedic
					
				 
				1.) ist das An- und Abmelden in den durchfahrenen Funkverkehrskreisen denn heutzutage noch erforderlich? 
2.) Mich nervt es jedenfalls immer, wenn sich ein wichtiger auswärtiger KTW im Funkverkehrsgebiet an- und abmeldet ohne einen wichtigen Grund. 
Michael
			
		 
	 
 @Paramedic,
1.) das ist in der PDV/DV 810 geregelt bzw vorgeschrieben:
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7.2.12 Sprechfunkbetriebsstellen haben sich beim Eintreten in einen Sprechfunkverkehrskreis sowie beim Verlassen eines Sprechfunkverkehrskreises an- bzw. abzumelden.
Beim Verlassen des eigenen Sprechfunkverkehrskreises und beim Eintreten in einen fremden Sprechfunkverkehrskreis ist der Grund anzugeben.
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2.) Ist ja auch ärgerlich, wenn da so einer kommt und es wagt, uns auf der LSt beim TV gucken oder sonstigen wichtigen Tätigkeiten zu stören :-)
e.
				
			 
			
		 
			
				
			
			
				**Rede nicht zuviel. 
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge