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Thema: Leitstellen und ihre Umschaltpunkte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    @ Alle,

    ist das An- und Abmelden in den durchfahrenen Funkverkehrskreisen denn heutzutage noch erforderlich? Es hatte ursprünglich den Sinn und Zweck im Notfall schnell eine Verbindung zur zuständigen RLST zu bekommen. Aber im Zeitalter des Handys gibt es hier doch andere Möglichkeiten. Wie machen es denn die privaten Krankentransportunternehmen, welche gar kein BOS Funk an Bord haben?

    Mich nervt es jedenfalls immer, wenn sich ein wichtiger auswärtiger KTW im Funkverkehrsgebiet an- und abmeldet ohne einen wichtigen Grund. Für eine Einweisung bin ich ja immer gerne zu haben aber den Rest könnte man sich auch schenken. Dokumentiert wird das eh nirgendwo.

    Gruß
    Michael

  2. #2
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    Hast du die Rufnummer von der Leitstelle, die du durchfährst ?

    So für den Fall das es deinem Patienten mal schlechter geht, du einen Lotsen brauchst oder dich sonst irgendwie verfranzt hast?


    Ich net
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    Hast du die Rufnummer von der Leitstelle, die du durchfährst?
    Ja 112, dann weiterverbinden lassen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Paramedic
    1.) ist das An- und Abmelden in den durchfahrenen Funkverkehrskreisen denn heutzutage noch erforderlich?

    2.) Mich nervt es jedenfalls immer, wenn sich ein wichtiger auswärtiger KTW im Funkverkehrsgebiet an- und abmeldet ohne einen wichtigen Grund.
    Michael
    @Paramedic,
    1.) das ist in der PDV/DV 810 geregelt bzw vorgeschrieben:
    --
    7.2.12 Sprechfunkbetriebsstellen haben sich beim Eintreten in einen Sprechfunkverkehrskreis sowie beim Verlassen eines Sprechfunkverkehrskreises an- bzw. abzumelden.
    Beim Verlassen des eigenen Sprechfunkverkehrskreises und beim Eintreten in einen fremden Sprechfunkverkehrskreis ist der Grund anzugeben.
    --
    2.) Ist ja auch ärgerlich, wenn da so einer kommt und es wagt, uns auf der LSt beim TV gucken oder sonstigen wichtigen Tätigkeiten zu stören :-)
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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