Falls du vom Katastrophenfalls redest... da ist eh alles egal... da kannste dir auch nen RTH nehmen ^^
Also: Absolut irrelevant...
MfG Fabsi
Falls du vom Katastrophenfalls redest... da ist eh alles egal... da kannste dir auch nen RTH nehmen ^^
Also: Absolut irrelevant...
MfG Fabsi
biste immernoch nicht durchgestiegen? nehmen wir an die dlrg ist eingeteilt für den san-dienst. allso sanhelfer vor ort. generell würden die normalen materialien reichen für den sandienst. die dlrg fühlt sich aber besonders toll, wenn die ihren rtw mit hin nehmen. dann ist das doch nicht verboten?!!!! zeig mir ein gesetz wo das drin steht. ich kann mir für meine imaginäre hiorg, die sandienste betreibt auch nen rtw für 100.000€ kaufen und muss kein rettass sein. verstehste jetzt was ich meine?
Sicha... aber für solche fälle gibts "intelligente" Landkreise...
Bei uns ist es so, dass wenn die sowas machen wollen...
Na da meldet man sich doch normal an oder?
Und das geht nichtmehr... einen RTW als MTW anmelden ist vorbei...
Wenn bei einem RTW die 1 oder oder gedrückt wird MUSS auch die passende Besatzung drauf sein...
Und wenn die das Auto eh haben, weil für andere Zwecke genutzt wird... dann können die sonst auch machen was sie wollen...
Solange sie nicht auf die Idee zu kommen, Fahrten damit durch zu führen...
MfG Fabsi...
na siehste wohnen wir doch auf dem selben mond ;)
Nun schlagt Euch doch nicht gleich wieder ;-) Andere Frage; die DLRG arbeitet ja rein Ehrenamtlich (bis auf Bad Nenndorf), wann werden dann die RTWs/KTWs besetzt? Nur am Wochenende? Ich meine jetzt nicht den SEG-Fall, das ist ja was anderes, sondern das tägliche Einsatzgeschehen. Kann ich dann im Notfall mit einem RTW der DLRG rechnen genauso wie ASB, DRK...?
Ja kannst Du! Punkt!Zitat von Bergwacht9902
Wieso sollte man auch nicht? Auch wir von der DLRG fahren hauptamtlich RD in einigen Landkreisen mit oder stehen als SEG zur schnellen Verfügung oder nutzen den RTW als Unterstützung der Tauchergruppe, etc. pp.
Wo sehen hier einige Leute darin ein Problem? Und ja: Unsere RTW sind nach Norm besetzt (1RA, 1RS Minimum wenn nicht sogar wie hier des öfteren üblich 2xRA)
Schöne Grüße aus einer DLRG-Gliederung aus Schleswig-Holstein!
so weit so gut, das ist eine Diskussion, die hier schon seit Jahren tobt. Nur wenige Ehrenamtliche halten sich dran (bevor Fragen kommen: ich auch!), und alle Verantwortlichen kümmern sich nicht drum. Bis, ja bis zu dem Punkt, wenn so ein Pseudo-RTW mal vor meiner Tür steht. Aber das ist ein anderes Thema.Zitat von Chr881986
Ihr seht, das ist nicht nur bei der DLRG so, sonder auch bei Kreuz-Bereitschaften.
Seitwann werden auf Diensten Statustasten gedrückt? Dienst ist Dienst, und Rettungsdienst ist Rettungsdienst. Was macht Ihr, wenn in der Nähe zu Dienstort ein Unfall passiert? Verlasst Ihr dann Eunren Dienst?Zitat von Fabpicard
Gruß, Mr. Blaulicht
Bei uns schon ewig... natürlich mit der "5" vorher und "Rücken aus, Sanitätsdienst bla blub"... Und das sogar in meinen beiden Landkreisen, wo ich tätig bin... (NRW & RLP)Zitat von Mr. Blaulicht
Und Ja, wenn ein RTW angefordert wird, sind auch (zu über 90%) 2 Sanis dabei... Die beiden bleiben dann vor Ort und der RTW rückt aus...
Für diesen Fall haben wir jetzt sogar extra Fahrzeug-FME's angeschafft (an einem Standort)... mit extra Schleife...
Und fast direkt beim ersten Einsatz, wo ein RTW mit rausging... Wurd dieser direkt nach eintreffen am San-Ort umgehend weg beordert zu einem "Intern-2 verdacht Reanimation"... ^^
Ok, letztendlich wars keine... aber dafür war das erste Rettungsmittel in 1,2 Minuten vor Ort... War ja praktisch nur um die Ecke...
MfG Fabsi
@darake: es gibt nen rtw und nen dienstlichen rtw. ich sprache vom rtw ;) dass wenn ein rtw auch als rtw fährt die normalen vorschriften für die besatzung gelten weiß ich auch -.-
edit: beim nächsten mal geb ich mehrere beispiele mit an, denn hier scheinen einige an meinem logischen denken zu zweifeln oder können nicht mal um eine ecke denken.
Hallo,
ist dieser RTW denn dann für den San-Dienst eingeteilt? Rechnet ihr den RTW für den San-Dienst ab? Wenn ich EM für einen Einsatz (dazu zählen für mich auch die San-Dienste) abstelle, dann halte ich es für wenig sinnvoll diese dort abzuziehen, denn daraus lässt sich m.E. schließen, dass beim San-Dienst überhaupt kein RTW von Nöten war!?Zitat von Fabpicard
Gruß
Sebastian
Natürlich, der ist ja wegen dem San-Dienst dorthin gefahren... und um die Ecke ist ja dann besagter Notfall eingetreten...Zitat von DaRake
Natürlich, der fährt ja nach dem Einsatz wieder direkt dahin...Zitat von DaRake
Das würde ja dann bedeuten, dass bei einem eingetretenen Notfall der RTW nichtmehr seiner ursprünglichen Aufgabe nachgehen kann und den Patienten somit nichtmehr ins Krankenhaus befördern könnte...Zitat von DaRake
Schliesslich ist ja noch San-Personal vor Ort... und der San-Dienst nicht unbeaufsichtigt...
Desweiteren, wenn ich ein Menschenleben retten kann, dadurch das ich einen RTW als First-Responder zu einem nahegelegenen Notfalleinsatz "abkommandier"... dann mach ich das doch gerne, wenn noch Personal beim San-Dienst ist...
Genauso wie bei einem ausgelösten SEG-Alarm, der San-Dienst mit gerade mal am "Ar***" vorbei geht... ^^
MfG Fabsi
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