Liebes hänschenklein,
das ist totaler B***sh**, den du da schreibst!!! Wenn du einen RTW betreibst, ob in der SEG, im Rettungsdienst oder wo auch immer, dann muss dieser auch entsprechend besetzt sein! Du kannst dir nicht nur, weil du in der SEG schon mit einem San B "mitspielen" darfst, einfach einen RTW schnappen und meinen, er sei ein MTW und damit dann als SanB´ler zum SEG-Einsatz oder San-Dienst fahren!Zitat von hänschenklein
Bei reinen Wirtschafts- oder Bewegungsfahrten kann m.E. von der vorgeschriebenen Besatzung abgewichen werden, da das Fahrzeug in einem solchen Moment eben nicht als RTW zu sehen ist.
Gruß
Sebastian