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Thema: DLRG RTW

  1. #16
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    Falls du vom Katastrophenfalls redest... da ist eh alles egal... da kannste dir auch nen RTH nehmen ^^

    Also: Absolut irrelevant...

    MfG Fabsi

  2. #17
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    biste immernoch nicht durchgestiegen? nehmen wir an die dlrg ist eingeteilt für den san-dienst. allso sanhelfer vor ort. generell würden die normalen materialien reichen für den sandienst. die dlrg fühlt sich aber besonders toll, wenn die ihren rtw mit hin nehmen. dann ist das doch nicht verboten?!!!! zeig mir ein gesetz wo das drin steht. ich kann mir für meine imaginäre hiorg, die sandienste betreibt auch nen rtw für 100.000€ kaufen und muss kein rettass sein. verstehste jetzt was ich meine?

  3. #18
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    Sicha... aber für solche fälle gibts "intelligente" Landkreise...

    Bei uns ist es so, dass wenn die sowas machen wollen...

    Na da meldet man sich doch normal an oder?

    Und das geht nichtmehr... einen RTW als MTW anmelden ist vorbei...

    Wenn bei einem RTW die 1 oder oder gedrückt wird MUSS auch die passende Besatzung drauf sein...

    Und wenn die das Auto eh haben, weil für andere Zwecke genutzt wird... dann können die sonst auch machen was sie wollen...
    Solange sie nicht auf die Idee zu kommen, Fahrten damit durch zu führen...

    MfG Fabsi...

  4. #19
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    na siehste wohnen wir doch auf dem selben mond ;)

  5. #20
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    Nun schlagt Euch doch nicht gleich wieder ;-) Andere Frage; die DLRG arbeitet ja rein Ehrenamtlich (bis auf Bad Nenndorf), wann werden dann die RTWs/KTWs besetzt? Nur am Wochenende? Ich meine jetzt nicht den SEG-Fall, das ist ja was anderes, sondern das tägliche Einsatzgeschehen. Kann ich dann im Notfall mit einem RTW der DLRG rechnen genauso wie ASB, DRK...?

  6. #21
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    Kann ich dann im Notfall mit einem RTW der DLRG rechnen genauso wie ASB, DRK...?
    Ja kannst Du! Punkt!

    Wieso sollte man auch nicht? Auch wir von der DLRG fahren hauptamtlich RD in einigen Landkreisen mit oder stehen als SEG zur schnellen Verfügung oder nutzen den RTW als Unterstützung der Tauchergruppe, etc. pp.

    Wo sehen hier einige Leute darin ein Problem? Und ja: Unsere RTW sind nach Norm besetzt (1RA, 1RS Minimum wenn nicht sogar wie hier des öfteren üblich 2xRA)

    Schöne Grüße aus einer DLRG-Gliederung aus Schleswig-Holstein!

  7. #22
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    Zitat Zitat von hänschenklein
    nein du verstehst mich falsch. ich weiß schon wie die fzs zu besetzen sind. nur in der SEG muss mind. ein SanBler drauf sein. egal mit welchem fahrzeug die unterwegs sind. unsere löschgruppe kann sich auch nen rtw kaufen trotzdem muss net mind. ein ass drauf sein is doch blödsinn. wichtig ist wofür das fz gebraucht wird.
    Also wenn in der FF alles richtig läuft, dann meldet sich z.B. ein LF als "nicht Einsatzbereit" auf Funk wenn es z.B. nur mit Feuerwehrmannanwärtern besetzt ist.
    Und so kenne ich es auch ausm Rettungsdienst. Fahrzeug erst dann einsatzbereit auf Funk wenn die passende Besatzung drauf ist.
    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

  8. #23
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    Zitat Zitat von Gismo
    Also wenn in der FF alles richtig läuft, dann meldet sich z.B. ein LF als "nicht Einsatzbereit" auf Funk wenn es z.B. nur mit Feuerwehrmannanwärtern besetzt ist.
    Und so kenne ich es auch ausm Rettungsdienst. Fahrzeug erst dann einsatzbereit auf Funk wenn die passende Besatzung drauf ist.
    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
    nö haste nicht, seh ich voll und ganz so, denn es kommt oft genug vor das der RTW der HiOrg der nicht im regel-RD eingebunden ist alarmiert wird und dann muss das Personal auch das Leisten was auch der normale RD macht und kann.

    Habe damals gelern erst RTW-Fahren wenn die entsprechende Ausbildung vorhanden ist, sonst bekommt man ganz schnell probleme, denn woher soll ein HA, LST Disponent, oder Bürger das man kein "Fachpersonal" ist, sondern den RTW als SPASSMOBIL nutzt und um seine KOMPLEXE zu unterdrücken!!!

    Mfg

  9. #24
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    Zitat Zitat von Chr881986
    Habe damals gelern erst RTW-Fahren wenn die entsprechende Ausbildung vorhanden ist, sonst bekommt man ganz schnell probleme, denn woher soll ein HA, LST Disponent, oder Bürger das man kein "Fachpersonal" ist, sondern den RTW als SPASSMOBIL nutzt und um seine KOMPLEXE zu unterdrücken!!!
    so weit so gut, das ist eine Diskussion, die hier schon seit Jahren tobt. Nur wenige Ehrenamtliche halten sich dran (bevor Fragen kommen: ich auch!), und alle Verantwortlichen kümmern sich nicht drum. Bis, ja bis zu dem Punkt, wenn so ein Pseudo-RTW mal vor meiner Tür steht. Aber das ist ein anderes Thema.
    Ihr seht, das ist nicht nur bei der DLRG so, sonder auch bei Kreuz-Bereitschaften.
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Wenn bei einem RTW die 1 oder oder gedrückt wird MUSS auch die passende Besatzung drauf sein...
    Seitwann werden auf Diensten Statustasten gedrückt? Dienst ist Dienst, und Rettungsdienst ist Rettungsdienst. Was macht Ihr, wenn in der Nähe zu Dienstort ein Unfall passiert? Verlasst Ihr dann Eunren Dienst?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #25
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    Liebes hänschenklein,

    Zitat Zitat von hänschenklein
    nein du verstehst mich falsch. ich weiß schon wie die fzs zu besetzen sind. nur in der SEG muss mind. ein SanBler drauf sein. egal mit welchem fahrzeug die unterwegs sind. unsere löschgruppe kann sich auch nen rtw kaufen trotzdem muss net mind. ein ass drauf sein is doch blödsinn. wichtig ist wofür das fz gebraucht wird.
    das ist totaler B***sh**, den du da schreibst!!! Wenn du einen RTW betreibst, ob in der SEG, im Rettungsdienst oder wo auch immer, dann muss dieser auch entsprechend besetzt sein! Du kannst dir nicht nur, weil du in der SEG schon mit einem San B "mitspielen" darfst, einfach einen RTW schnappen und meinen, er sei ein MTW und damit dann als SanB´ler zum SEG-Einsatz oder San-Dienst fahren!

    Bei reinen Wirtschafts- oder Bewegungsfahrten kann m.E. von der vorgeschriebenen Besatzung abgewichen werden, da das Fahrzeug in einem solchen Moment eben nicht als RTW zu sehen ist.

    Gruß
    Sebastian

  11. #26
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Seitwann werden auf Diensten Statustasten gedrückt? Dienst ist Dienst, und Rettungsdienst ist Rettungsdienst. Was macht Ihr, wenn in der Nähe zu Dienstort ein Unfall passiert? Verlasst Ihr dann Eunren Dienst?
    Bei uns schon ewig... natürlich mit der "5" vorher und "Rücken aus, Sanitätsdienst bla blub"... Und das sogar in meinen beiden Landkreisen, wo ich tätig bin... (NRW & RLP)

    Und Ja, wenn ein RTW angefordert wird, sind auch (zu über 90%) 2 Sanis dabei... Die beiden bleiben dann vor Ort und der RTW rückt aus...

    Für diesen Fall haben wir jetzt sogar extra Fahrzeug-FME's angeschafft (an einem Standort)... mit extra Schleife...

    Und fast direkt beim ersten Einsatz, wo ein RTW mit rausging... Wurd dieser direkt nach eintreffen am San-Ort umgehend weg beordert zu einem "Intern-2 verdacht Reanimation"... ^^

    Ok, letztendlich wars keine... aber dafür war das erste Rettungsmittel in 1,2 Minuten vor Ort... War ja praktisch nur um die Ecke...


    MfG Fabsi

  12. #27
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    @darake: es gibt nen rtw und nen dienstlichen rtw. ich sprache vom rtw ;) dass wenn ein rtw auch als rtw fährt die normalen vorschriften für die besatzung gelten weiß ich auch -.-

    edit: beim nächsten mal geb ich mehrere beispiele mit an, denn hier scheinen einige an meinem logischen denken zu zweifeln oder können nicht mal um eine ecke denken.

  13. #28
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Fabpicard
    Und fast direkt beim ersten Einsatz, wo ein RTW mit rausging... Wurd dieser direkt nach eintreffen am San-Ort umgehend weg beordert zu einem "Intern-2 verdacht Reanimation"...
    ist dieser RTW denn dann für den San-Dienst eingeteilt? Rechnet ihr den RTW für den San-Dienst ab? Wenn ich EM für einen Einsatz (dazu zählen für mich auch die San-Dienste) abstelle, dann halte ich es für wenig sinnvoll diese dort abzuziehen, denn daraus lässt sich m.E. schließen, dass beim San-Dienst überhaupt kein RTW von Nöten war!?

    Gruß
    Sebastian

  14. #29
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    Zitat Zitat von DaRake
    ist dieser RTW denn dann für den San-Dienst eingeteilt?
    Natürlich, der ist ja wegen dem San-Dienst dorthin gefahren... und um die Ecke ist ja dann besagter Notfall eingetreten...

    Zitat Zitat von DaRake
    Rechnet ihr den RTW für den San-Dienst ab?
    Natürlich, der fährt ja nach dem Einsatz wieder direkt dahin...

    Zitat Zitat von DaRake
    Wenn ich EM für einen Einsatz (dazu zählen für mich auch die San-Dienste) abstelle, dann halte ich es für wenig sinnvoll diese dort abzuziehen, denn daraus lässt sich m.E. schließen, dass beim San-Dienst überhaupt kein RTW von Nöten war!?
    Das würde ja dann bedeuten, dass bei einem eingetretenen Notfall der RTW nichtmehr seiner ursprünglichen Aufgabe nachgehen kann und den Patienten somit nichtmehr ins Krankenhaus befördern könnte...

    Schliesslich ist ja noch San-Personal vor Ort... und der San-Dienst nicht unbeaufsichtigt...

    Desweiteren, wenn ich ein Menschenleben retten kann, dadurch das ich einen RTW als First-Responder zu einem nahegelegenen Notfalleinsatz "abkommandier"... dann mach ich das doch gerne, wenn noch Personal beim San-Dienst ist...

    Genauso wie bei einem ausgelösten SEG-Alarm, der San-Dienst mit gerade mal am "Ar***" vorbei geht... ^^


    MfG Fabsi

  15. #30
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    Ihr habt aber komische Ansichten?!?

    1. Wenn Ihr tatsächlich mit Status 1 auf einem Dienst seit, drückt Ihr dann auch dementsprechend die 6, wenn Ihr mal tatsächlich was (auf dem Dienst) zu tun habt?
    2. Wenn Ihr einen RTW für einen Dienst stellt, diesen aber zwischendurch abzieht, könnt Ihr ihn ja auch nicht die ganze Zeit abrechnen. Ausserdem finde ich die Argumentation richtig, wenn abzeihbar, dann halt auch nicht notwendig.
    3. Die Besatzung RA/RS oder so ähnlich schreibt das RETTUNGSDIENSTGESETZ vor. Sanitätsdienste unterliegen aber nicht dem Rettungsdienstgesetz, da sie kein Bestandteil des Rettungsdienstes sind. Wie ich das Fahrzeug besetze, ist also völlig egal. (Einzig Führerschein und Einweisung nach MPG muss vorhanden sein). Und da ein Dienst kein SEG-Einsatz ist, kann ich da auch einen SanB und einen Ersthelfer draufpacken. Entscheidend ist, was später auf der Rechnung steht. Anders ist das allerdings, wenn man im aktuellen Notfallgeschehen mitarbeiten will.
    4. Zurück zu den Stati: Bei unserer Leitstelle wird ein Fahrzeug zwar angezeigt, ist aber grau hinterlegt, wenn wir die Tasten 2 und 9 zügig hintereinander drücken. So weiß der Disponent, dass das Fahrzeug zwar vorhanden ist, aber nicht für den regulären Rettungsdienst eingesetzt werden kann.
    5. Bei einem angetretenen Dienst wird dieser Dienst selbstverständlich zu Ende gemacht, auch bei einem SEG-Alarm. Der Veranstallter verläßt sich darauf, und Ihr habt zugesagt. Oft macht man den SanDienst ja nicht aus reiner Menschfreundlichkeit des Veranstallters, sondern weil gewisse Auflagen ihn dazu zwingen. Also würde es bedeuten, dass eine Veranstalltung unterbrochen bzw. abgesagt werden muss, wenn das Sanitätspersonal plötzlich verschwinden würde.
    Und wenn Ihr im SEG-Fall unbeding das Personal oder Material braucht, dann habt Ihr ein kleines Organisationproblem! So weit ich weiß, dürfen Fahrzeuge des KatSchutzes sowieso nicht für Dienste benutzt werden.

    Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (15.01.2007 um 08:43 Uhr)

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