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Thema: DLRG RTW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    TEL S6 Gast
    Zitat Zitat von hänschenklein
    ist diese dlrg gruppe in den rettungsdienst/krankentransport der stadt mit eingebunden oder haben die sich die fahrzeuge angeschafft um dadurch wichtiger zu wirken wie manch andere dlrgler, die ihr ganzes vereinsgeld für einen rtw ausgeben, der nie gebraucht wird?

    sorry, aber wenn ich sowas lese, kann ich nur mit dem Kopf schütteln....

    Wenn eine Hilfsorganisation meint, sie benötigt für die erfüllung ihrer Aufgaben einen RTW und die finanziellen Mitteln stehen zur Verfügung, dann sollen sie den doch haben. Dabei ist es meiner Meinung nach völlig egal, ob drk, FF DLRG oder sonst jemand.

    Ziel ist schließlich damit zu helfen, oder nicht?

    MfG

  2. #2
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    ja klar aber ein sanBler welcher für eine SEG mindesvorraussetzung ist kann nicht mit einem rtw umgehen das ist einfach so.

  3. #3
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    Zitat Zitat von hänschenklein
    ja klar aber ein sanBler welcher für eine SEG mindesvorraussetzung ist kann nicht mit einem rtw umgehen das ist einfach so.
    Sach mal von welchem Mond kommst du eigentlich????

    In den RettungsdienstGESETZEN eines jeden Bundeslandes steht fest geschrieben, was MINDESTENS auf einen RTW drauf muss!!!!!

    Und dabei ist es SCHE***-EGAL, ob jetzt ein SanBler mindestvorraussetzung für pusemuckel irgendwas ist... Völlig Wurscht, inter essiert Keinen!!!!

    Man man man... das versuchen wir dir schon die letzten Beiträge ständig zu erklären...

    Und wenn halt mal keine Besatzung dafür da ist, bleibt das Ding eben Stehn!...


    MfG Fabsi

  4. #4
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    nein du verstehst mich falsch. ich weiß schon wie die fzs zu besetzen sind. nur in der SEG muss mind. ein SanBler drauf sein. egal mit welchem fahrzeug die unterwegs sind. unsere löschgruppe kann sich auch nen rtw kaufen trotzdem muss net mind. ein ass drauf sein is doch blödsinn. wichtig ist wofür das fz gebraucht wird.

  5. #5
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    Falls du vom Katastrophenfalls redest... da ist eh alles egal... da kannste dir auch nen RTH nehmen ^^

    Also: Absolut irrelevant...

    MfG Fabsi

  6. #6
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    biste immernoch nicht durchgestiegen? nehmen wir an die dlrg ist eingeteilt für den san-dienst. allso sanhelfer vor ort. generell würden die normalen materialien reichen für den sandienst. die dlrg fühlt sich aber besonders toll, wenn die ihren rtw mit hin nehmen. dann ist das doch nicht verboten?!!!! zeig mir ein gesetz wo das drin steht. ich kann mir für meine imaginäre hiorg, die sandienste betreibt auch nen rtw für 100.000€ kaufen und muss kein rettass sein. verstehste jetzt was ich meine?

  7. #7
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    Sicha... aber für solche fälle gibts "intelligente" Landkreise...

    Bei uns ist es so, dass wenn die sowas machen wollen...

    Na da meldet man sich doch normal an oder?

    Und das geht nichtmehr... einen RTW als MTW anmelden ist vorbei...

    Wenn bei einem RTW die 1 oder oder gedrückt wird MUSS auch die passende Besatzung drauf sein...

    Und wenn die das Auto eh haben, weil für andere Zwecke genutzt wird... dann können die sonst auch machen was sie wollen...
    Solange sie nicht auf die Idee zu kommen, Fahrten damit durch zu führen...

    MfG Fabsi...

  8. #8
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    Zitat Zitat von hänschenklein
    nein du verstehst mich falsch. ich weiß schon wie die fzs zu besetzen sind. nur in der SEG muss mind. ein SanBler drauf sein. egal mit welchem fahrzeug die unterwegs sind. unsere löschgruppe kann sich auch nen rtw kaufen trotzdem muss net mind. ein ass drauf sein is doch blödsinn. wichtig ist wofür das fz gebraucht wird.
    Also wenn in der FF alles richtig läuft, dann meldet sich z.B. ein LF als "nicht Einsatzbereit" auf Funk wenn es z.B. nur mit Feuerwehrmannanwärtern besetzt ist.
    Und so kenne ich es auch ausm Rettungsdienst. Fahrzeug erst dann einsatzbereit auf Funk wenn die passende Besatzung drauf ist.
    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Gismo
    Also wenn in der FF alles richtig läuft, dann meldet sich z.B. ein LF als "nicht Einsatzbereit" auf Funk wenn es z.B. nur mit Feuerwehrmannanwärtern besetzt ist.
    Und so kenne ich es auch ausm Rettungsdienst. Fahrzeug erst dann einsatzbereit auf Funk wenn die passende Besatzung drauf ist.
    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
    nö haste nicht, seh ich voll und ganz so, denn es kommt oft genug vor das der RTW der HiOrg der nicht im regel-RD eingebunden ist alarmiert wird und dann muss das Personal auch das Leisten was auch der normale RD macht und kann.

    Habe damals gelern erst RTW-Fahren wenn die entsprechende Ausbildung vorhanden ist, sonst bekommt man ganz schnell probleme, denn woher soll ein HA, LST Disponent, oder Bürger das man kein "Fachpersonal" ist, sondern den RTW als SPASSMOBIL nutzt und um seine KOMPLEXE zu unterdrücken!!!

    Mfg

  10. #10
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    Liebes hänschenklein,

    Zitat Zitat von hänschenklein
    nein du verstehst mich falsch. ich weiß schon wie die fzs zu besetzen sind. nur in der SEG muss mind. ein SanBler drauf sein. egal mit welchem fahrzeug die unterwegs sind. unsere löschgruppe kann sich auch nen rtw kaufen trotzdem muss net mind. ein ass drauf sein is doch blödsinn. wichtig ist wofür das fz gebraucht wird.
    das ist totaler B***sh**, den du da schreibst!!! Wenn du einen RTW betreibst, ob in der SEG, im Rettungsdienst oder wo auch immer, dann muss dieser auch entsprechend besetzt sein! Du kannst dir nicht nur, weil du in der SEG schon mit einem San B "mitspielen" darfst, einfach einen RTW schnappen und meinen, er sei ein MTW und damit dann als SanB´ler zum SEG-Einsatz oder San-Dienst fahren!

    Bei reinen Wirtschafts- oder Bewegungsfahrten kann m.E. von der vorgeschriebenen Besatzung abgewichen werden, da das Fahrzeug in einem solchen Moment eben nicht als RTW zu sehen ist.

    Gruß
    Sebastian

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