wo hast du denn das gelesen?????????Zitat von hänschenklein
Also jede Organisation die einen RTW besetzt muss sich auch an das entsprechende Rettungsdienstgesetz halten, z.B. NRW RTW = 1RS und 1RA.
Mfg
wo hast du denn das gelesen?????????Zitat von hänschenklein
Also jede Organisation die einen RTW besetzt muss sich auch an das entsprechende Rettungsdienstgesetz halten, z.B. NRW RTW = 1RS und 1RA.
Mfg
Die RTWs sind Teil der K-Wasserrettungszüge und können auch zur Eigensicherung bei z.B. Tauchübungen eingesetzt werden.
Siehe auch hier http://www.dlrg.de/Wasserrettungszug.382.0.html oder www.gidf.de
Grüße aus Augsburg
Happyrescue
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