Hallo,

nach DIN 14630 muß die Eintastung des "Signals für bevorerechtigte Wegebenutzer" immer funktionieren sobald
das Blaulicht und die Zündung eingeschaltet ist.

Die Testschaltung dient zur Funktionsüberprüfung des Signals und funtioniert nur wenn Sie gleichzeitig mit der Horntaste gedrückt wird.