Umfrageergebnis anzeigen: Werden bei euch in der Wehr private 2-m Handfunkgeräte geduldet?

Teilnehmer
130. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, sie werden geduldet, auch ohne BOS-Zulassung

    18 13,85%
  • Ja, sie werden geduldet, aber nur mit BOS-Zulassung

    23 17,69%
  • Nein, sie werden nicht geduldet

    89 68,46%
Ergebnis 1 bis 15 von 50

Thema: Freigabe von Fungeräten "nicht nach TR-BOS"

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  1. #14
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    169

    Private 2m Fug

    Morgen,

    ich finde die Fragestellung auch völlig falsch. Wenn sich jeder so wichtig fühlen würde, dass er den Erwerb und den Betrieb eines privaten Funkgerätes, in seinen Augen für gerechtfertigt hält, würde auf dem BOS Band wirklich das Chaos ausbrechen. Viel interessanter wäre die Frage, was wäre wenn, eine verantwortliche Person, Zugführer Feuerwehr, Einheitsführer HiOrg, wie auch immer, aus Günden von Geldmangel auf BOS fähige Betriebsfunkgeräte zurückgreifen würde, was im heutigen Zeitalter der Internet Auktionshäuser kein Problem ist. Wenn man mal bedenkt, dass ein neues FuG 9 so um die schlappe +- 3,000 Euronen kostet und selbst die 30 Jahre alten Fug 9, auf der Fug 7 Basis, noch zu unglaublichen Preisen um die 500 Euro und mehr gehandelt werden. Da kann man anfangen zu überlegen, was würde passieren wenn mir die Kommunikationstechnik nach TR BOS nicht zur Verfügung stehen würde und es könnte u.U. ein Menschenleben davon abhängen, weil die zugelassenen Möglichkeiten, z.B. HFG, die in der Regel vorhanden sind nicht ausreichen. ( nicht wundern, es gibt in der heutigen Zeit immer noch Leute die meinen, dass man mit einem Handfunkgerät aus einem geschlossenen Gebäude, Erdgeschoss, eine Funkverbindung zu anderen Handfunkgeräten, in einer Entfernung im Umkreis von 3 Kilometern um das Gebäude,ohne Probleme eine vernünftige Fernmeldeverbindung aufbauen kann. Im WU Modus und in der Innenstadt wohlgemerkt. ) Jetzt werden wahrscheinlich alle in einer Fernmedeeinheit tätigen, SKANDAL schreien. Allerdings habe ich schon Einsätze erlebt, wo sogar Sonderkanäle im Relaisbetrieb geschaltet worden sind, keine Verbindung mit den Handfunkgeräteträgern ( nach TR BOS ) zum ELW möglich war, dafür aber aus Fahrzeugen mit Betriebsfunkgeräten der Funkverkehr aufrechterhalten werden konnte. Wie wichtig einem eine reibunglose Kommunikation ist, merkt sogar schon der normal sterbliche Mitbürger, wenn mal ein Tag sein Telefon oder sein Internet nicht funktioniert. Jetzt kann man mal abwägen, womit kann ein Verantwortlicher wohl eher leben. Mit der Angst verantworten zu müssen, dass seine Fernmeldeverbindung nicht ganz der TR BOS entspricht, oder sich vor Gericht verantworten zu müssen dass fehlende Mittel zum Ableben eines Mitbürgers beitrugen. Die, die vorher geschriehen haben, uns fehlen die Mittel dazu, ordnungsgemäße Fernmeldewege zu schaffen, würden sich plötzlich nicht mehr daran erinnern sowas gesagt zu haben und die A****karte würde wohl wo landen? Dann vieleicht lieber eine Geldstrafe riskieren, obwohl noch fraglich wenn ich mich an den Tread mit der computergestützten, FMS 32 gesteuerten Zusatzalarmierung erinnere. Von der Gewissensfrage, die einen den Rest seines Lebens beschäftigen könnte, mal abgesehen. Ganz spassig wird es dann es dann noch, wenn die sogenannten Moralapostel, selber in ihren, hochheiligen, nach TR BOS ausgerüsteten ELW´s oder Einsatzzentralen, FMS 32 oder andere Programme nutzen, die Dank etlicher Mitglieder auch von diesem Forum zu benutzerfreundlichen Preisen oder frei zur Vefügung stehen.. Die Zulässigkeit mal dahin gestellt.

    Gruß Peter
    Geändert von Fritz Graupe (16.12.2006 um 01:16 Uhr)
    Mit dem Alarm nicht sparsam sein!

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