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Thema: Petition wegen Änderung der StVO

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Reissdorf
    ...Wenn der Wehrführer dagen nichts unternimmt oder es so tolleriert dann muß man halt mal eine Stufe höher gehen.
    Wie hoch willst du denn? Der Orts-, Stadt- und Kreisbrandmeister hatten Kenntnis! Die Politiker (Ort, Stadt, Kreis) wollten davon nichts wissen!

    Zitat Zitat von Reissdorf
    Alternativ könnte man auch mal einen neutralen TÜV aufsuchen. ...

    Au ja! Das will ich sehen, wie einer mit einem Fahrzeug, für das der Eigentümer die Stadt ist zu einer Überprüfung fährt bei einer nicht von der Stadt genehmigten Stelle. Wer trägt dann eigentlich die Kosten?

    --> Angenommener Verlauf:
    - Fahrt zum Bauhof --> Fahrzeug ohne Mängel
    - Fahrt zum unabhängigen Prüfer, Kosten aus eigener Tasche (die Stadt zahlt nicht!) --> Fzg stillgelegt
    - Fahrt zum Bauhof --> Fahrzeug wieder verkehrssicher!
    - Der, der zum Unabhängigen gefahren ist ist seine Mitgliedschaft genauso los, wie der Wehrführer.

    Fazit: keine Wirkung für die Fahrzeuge, Rausschmiss aus der Wehr, evtl Schadenersatzforderung von der Stadt, denn "das Fzg war beim Bauhof ohne Mängel, die beim Unabhängigen festgestellten Mängel, die die Stadt jetzt evtl. beheben musste, müssen also von IHNEN VORSÄTZLICH verursacht sein!"

    Zitat Zitat von Reissdorf
    Aber die Fahrzeuge müssen doch ein Jahr zur Sicherheitsüberprüfung und ein Jahr zum TÜV. Zwischendurch kommt auch ab und zu der Herr vom TÜD.
    Was ist der TÜD?
    Unsere Fzge gehen alle 2 Jahre zum TÜV beim Bauhof! Wie das dort abläuft kann ich nicht sagen. Die Fzge werden mit Termin von der Stadt einbestellt, werden morgens auf dem Bauhof abgestellt und abends mit neuer Plakette abgeholt. Der "öffentliche" TÜV (einziger "unabhängiger"??? bei uns) ist übrigens genau nebenan auf dem selben Gelände....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Vielleicht hilft ein Tip, den ich bei einer Infoveranstaltung für Zivis gekriegt hab.

    Problem: Dienststelle schafft keine neuen Fahrzeuge an, obwohl die alten nur noch mit der Handbremse zum Stehen gebracht werden können und div. andere Mängel haben.

    Lösung: Auf die Straße vor dem Hof schieben (!) und anonym die Pol verständigen, dass da ein nicht verkerstüchtiges Fahrzeug steht.

    Bzw, wenn es der obersten Wehrführung bekannt ist, dann muß die das im Kreuz haben mit dem Schlüssel zur Stadt zu gehen den abzugeben und zu sagen, dieses Fahrzeug ist nicht verkehrssicher und wird ab sofort nicht mehr verwendet.

    duese

  3. #3
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    Ich weis garnicht was ihr hab, schliesslich ist in letzter Linie der Fahrer für die Verkehrssicherheit verantwortlich...

    Und ganz ehrlich, bevor ich so eine von euch beschriebene Rostlaube ein 2. mal fahren würde... Da würd ich meinem Wehrführer einfach ins Gesicht sagen: "Ich kann die Verantwortung für dieses Fahrzeug nichtmehr übernehmen und lehne jegliche Fahrten damit ab."

    Das ganze dann noch schriftlich, dann kann er mich deswegen nicht rausschmeissen und gut... Was die anderen Fahrer machen ist ja wohl deren sache...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Ich weis garnicht was ihr hab, schliesslich ist in letzter Linie der Fahrer für die Verkehrssicherheit verantwortlich...

    Und ganz ehrlich, bevor ich so eine von euch beschriebene Rostlaube ein 2. mal fahren würde... Da würd ich meinem Wehrführer einfach ins Gesicht sagen: "Ich kann die Verantwortung für dieses Fahrzeug nichtmehr übernehmen und lehne jegliche Fahrten damit ab."
    Das du dann hingehst und das Fzg. nicht mehr fährst ist klar, würd ich auch genauso machen!

    Zitat Zitat von Fabpicard
    .... Was die anderen Fahrer machen ist ja wohl deren sache...

    MfG Fabsi
    Diese Aussage kann ich nicht verstehen, scghliesslich hat der Fahrer nicht nur die Verantwortung für sich und das Fzg. sondern auch für die restliche Besatzung und ich möchte nicht in der Haut stecken, wenn ich genau weis das das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher ist und ich die anderen nicht informiert habe und alles in Bewegung gesetzt habe, sodas das Fzg. ersetzt oder Repariert wird.

    Mfg

  5. #5
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    Wenn Wehrleitung und kommunale Verwaltung nix auf die Reihe bringen oder es für gut halten, ihre Feuerwehrler mit solch desolaten Fahrzeugen rumgurken zu lassen, gibts eine einfache und immer gut funktionierende Methode: die Kommunalpolitik. Ein kurzes Schreiben an ein oder mehrere Fraktionen, und das ganze gerät ins Rollen: Diskussionen in den Gremien => Medien => Öffentlichkeit. Spätenstens da wird jeder Verantwortliche zur Einsicht kommen, dass man die Zustände doch nicht einfach so untragbar durchziehen kann.

  6. #6
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    Nicht umsonst sagt man "Mit der Feuerwehr werden Wahlen gewonnen" ;)


    Nichts desto trotz, wenn mir vor Fahrtantritt bekannt ist (weil ich es von frühren Fahrten etc. weiß), dass ein Fahrzeug sicher nicht verkehrssicher ist, würde mir meines Erachtens auch ein solches Gesetz nicht helfen.

    Es kann ja nicht sein, dass ein Freibrief geschaffen wird, mit sich als schrottreif bekannten Fahrzeugen im Straßenverkehr zu bewegen.

  7. #7
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    Darum gehts doch gar nicht. Es soll nicht erlaubt werden mit bekanntermaßen verkehrsuntüchtigen Fahrzeugen rumzufahren. Sondern vielmehr sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, die Haftung für evtl. Mängel auf den/diejenigen zu verlagern, die auch die Möglichkeit haben, diese Überprüfung durchzuführen. Z. B. der letzte Fahrer im Falle des Einsatzfahrzeuges im Einsatz. Gegen eine Befreinung von der Pflicht die Fahrzeuge verkehrstüchtig zu halten bin ich ganz entschieden. Aber bei einer Freiwilligen Feuerwehr kann der Einsatzfahrer nunmal nicht von der Abfahrt sein Auto überprüfen, da einfach keine Zeit dazu ist. Ganz anders natürlich bei Übungen, da kann ich vorher schauen, ob alles passt.

    duese

  8. #8
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    Zitat Zitat von duese
    Aber bei einer Freiwilligen Feuerwehr kann der Einsatzfahrer nunmal nicht von der Abfahrt sein Auto überprüfen, da einfach keine Zeit dazu ist.
    Und genau deshalb befreit ihn ja auch heute schon §35 StVO von dieser Pflicht.

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Was ist der TÜD?
    Unsere Fzge gehen alle 2 Jahre zum TÜV beim Bauhof! Wie das dort abläuft kann ich nicht sagen. Die Fzge werden mit Termin von der Stadt einbestellt, werden morgens auf dem Bauhof abgestellt und abends mit neuer Plakette abgeholt. Der "öffentliche" TÜV (einziger "unabhängiger"??? bei uns) ist übrigens genau nebenan auf dem selben Gelände....
    Der Bauhof, oder wer auch immer, kann nicht einfach die Hauptuntersuchung (allgemein als "TÜV" bekannt) machen. Das muss ein staatlich vereidigter Sachverständiger tun. So jemand arbeitet aber nicht beim Bauhof (es sei denn, er macht das ganze Jahr nichts anderes als Fzg der Verbandsgemeinde/Stadt zu prüfen, aber dann müsste es extrem viele Fahrzeuge geben *g*). Bei uns in der Fw gab es auch mal Fahrzeuge, bei der sich jeder gefragt hat, wie die die Plakette bekommen haben. Aber normalerweise hat so ein Prüfer keinen Spaß an seinem Beruf, denn wenn er so eine Rostlaube ohne Mängel durchkommen lässt, denn er haftet mit seinem Namen für die Sicherheit, und wenn was passiert, ist er möglicherweise ganz schnell seinen Job los.

    Und versucht mir nicht irgendwelche Geschichten zu erzählen, mein Vater macht das seit knapp 20 Jahren ;-)

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