Zitat Zitat von alarma
Was ist mit der Leiter auf dem Dach des Fahrzeugs?
Montag war die noch befestigt, bei dem Alarm am Mittwoch ist sie in einer Kurve jedoch vom Dach gefallen!
oder
Argument §35
Fahrt zum Einsatzort ist durch §35 abgedeckt, noch während der Anfahrt stellt sich ein Fehlalarm heraus.
Niemand wird in diesem Fall sein Fahrzeug an den Rand bewegen um den korrekten Sitz der Leiter zu kontrollieren!
Fällt diese aber auf dem Rückweg vom Fahrzeug, ist der §35 bestimmt nicht mehr erfüllt.

Nur als Denkansatz.
Schaden kann bestimmt nicht wenn es (nochmal) im Geset steht.
Erstens kann es schaden, weil es genau gegen die Entbürokratisierungsbestrebungen steht.

Zweitens besteht keinerlei Grund den Fahrer auch bei Nicht-Einsatzfahrten von der Verkehrssicherungspflicht zu befreien. Natürlich ist es nicht gerade praktisch, wenn man für die Rückfahrt nochmal ne Abfahrtkontrolle machen muss, aber jeder Bus, LKW und PKW-Fahrer hat genau das gleiche Problem und findet es unpraktisch, aber das ist halt mal so!