Hallo Frank,

Bei dieser Petition geht es um die STVO, nicht um die STVZO...
Es geht wohl darum, dass nach der STVO der HALTER UND DER FAHRER für den Ordnungsgemäßen Zustand des KFZ verwntwortlich sind.
Der Fahrer hat sich VOR Fahrtantritt vom Ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen... Ich habe keine Lust nachzuschauen welcher § dies Regelt, ist aber so.

Hier soll es wohl eine Ausnahmeregelung geben...

@All
So eine Ausnahmeregelung gibt es doch bereits! Es ist der §35 STVO...
Er befreit ebendso wie der §70 STVZO von ALLEN Vorschriften ihrer jeweiligen "Ordnung"... Damit ist es erledigt.

Andererseits kann mir niemand erzählen, dass es keine Möglichkeit gibt für den Kraftfahrer sich von der Verkehrssicherheit zu überzeugen...
Ein Kraftfahrer sieht sein KFZ ja nicht beim Einsatz zum ersten mal.
Und es ist doch sicherlich kein Problem sich regelmäßigkeit um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu kümmern. Und wieso soll ein KFZ das am Montagabend beim Regeldienst voll Einsatzfähig war, plötzlich beim Einsatz Mittwochnachmittag einen Fehler haben, der die Verkehrssicherheit erheblich beeinflusst und vor Fahrtantritt problemlos feststellbar währe...
Die Wahrscheinlichkeit ist doch Gering, die meisten schweren Fehler kündigen sich doch an.
Und für die wenigen überhaupt denkbaren Fehlerbilder wo es überhaupt so sein könnte, kann man sich dann ja auf den §35 STVO berufen...
(Das man aus o.g. Gründen damit aber zb bei abgefahrenen Reifen KEinen Erfolg haben dürfte, wird jeden klar sein...)

Daher denke ich braucht es eine diesbezügliche änderung der STVO nicht.
Hier währe der §35 selber wohl viel eher an der Reihe.

Gruß
Carsten