Das ist mir in der Tat auch etwas schleierhaft...Zitat von Mr. Blaulicht
Berechtigt gemäß §35 StVO sind sie ja eigentlich nicht. Also über irgendeine Ausnahmegenehmigung....
Und was das Wegerecht betrifft, würde ja auch allerhöchstens nur "...eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden..." in Frage kommen. Aber was das sein soll fällt mir auf Anhieb so nicht ein.
Aber vielleicht kann man ja mal einen dort Beschäftigten fragen wenn man ihn trifft.